Deutsche Immobilien kaufen j/n?

  • Also ich glaube einiges richtig gemacht zu haben letztes Jahr.

    Entgegen aller Besserwissenden in meinem Umfeld, hatte ich

    Mitte 2022 nach noch nicht mal 7 Jahren Laufzeit meiner Finanzierung

    für das Eigenheim (20Jahre fix, 3,5% eff.) mich auf die Suche nach einer

    neuen begeben. Meine Logik, irgendwas um die 1% standen im Raum,

    viel tiefer kann es nicht gegen und da ich fleißig Sondergetilgt hatte die

    Hoffnung bei Neubewertung Restschuld vs. Marktpreis/Grundstücksbewertung

    einen positiven Effekt zu haben.


    FAZIT, ich habe entgegen ganz schlauer Kommentare (warum? Du hast Zeit, das fällt noch weiter,…)

    im Oktober 22 ein Forward mit 0,9%eff abgeschlossen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, bin fast 2 Jahre früher fertig (ohne Sondertilgungen, die ihre Attraktivität im Moment verloren haben) und die Restsumme von 70.000€ ist auch verschwunden. Erster Abruf soeben erfolgreich ( KfW Restablöse war fällig), den Rest dann 2025.


    Anekdote am Rande, Mein ehemaliger Berater rief im März 23 an, Herr L. wir müssen was machen.

    Ähm was müssen wir? Hast du das letzte halbe Jahr geschlafen? Auf Wiedersehen. Der Satz stand zu diesem Zeitpunkt bereits in etwa bei meinen alten/bestehenden Kondition.


    Bin happy (besser geht immer, bin aber realistisch gemäß meinen Fähigkeiten)

  • Vorsicht bei langer Zinsbindung mit sehr niedrigem Zins, wenn die Zinsen stark steigen. Dann kann die Bank nämlich in der Regel die Karte "Wegfall der Geschäftsgrundlage" ziehen und die Kreditsumme innerhalb weniger Tage fällig stellen. Da die Bank derzeit nicht unbedingt an einer Zwangsversteigerung interessiert sein könnte, bekommt man dann eine neues Kreditangebot über 6% Zinsen statt den vorherigen 1,6%.

    Kann passieren, aber m.E. kaum bei einem Anstieg von 1,6 auf 6 Prozent. Bei 50 Prozent (Zustände wie in Türkei, Argentinien, o.ä.) würde es aber anders aussehen.

  • "Was Heute StaatsFeind, ist Morgen VolksHeld, siehe StaufenBerg und die Anderen"


    Deutschlands Helden sind schon lange geboren ,


    das deutsche Volk 8o


    Gruss

    alibaba :thumbup:

    PS: werden AndersDenkende aus der PostBank raus geladen :?:

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • PS: werden AndersDenkende aus der PostBank raus geladen :?:

    Das ist heutzutage Usus. Frag mal den Sellner, wie oft dem schon das Konto gekündigt wurde, in den besten Demokratien aller Zeiten ...

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Nicht streichen, unterstrichen lassen... *Klugscheißmodus aus*.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • 3% wenn der Zins bei weniger als 1% für 15 Jahre war, ist m.E. keine Kluge Entscheidung gewesen. Das weiß ich weil ich vor 2 Jahren genau das abgeschlossen habe. OK, die gesamte Restschuld bezogen auf die Immo war kleiner 50%. Er hätte die 2% zusätzlich in Tilgung setzen sollen.


    Hier ein Paar Infos zur Grundschulden mit Zweckerklärung und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.


    Also entspannt sein und nicht alles glauben was von "Warner" a la Lauterbach kommt.


    Die Grundschuld mit Zweckerklärung ist eine "Hypothek" die etwas stärker ist. Mitnichten kann die Bank sie ohne einen klaren Anspruch verwerten oder verkaufen!


    Wegfall der Geschäftsgrundlage


    Wie beschrieben, kommt das äußerst selten zur Anwendung und meistens wenn irrtümlich ein Geschäft abgeschlossen wurde bzw absolut unvorhersehbare Ereignisse eingetreten sind.


    Die Bank, die vor Gericht versucht damit eine massive Zinserhöhung zu entgehen, wurde noch nicht gegründet :D .


    Die Aufgabe und das Geschäft der Bank ist es doch gerade sich auf Zinsschwankungen einzustellen und diese abzusichern. Hyperinflation ist kein seltenes Ereignis in der Finanzwelt, munkelt man.


    Einzig die Regierung kann per Gesetz während einer Währungsreform Schuldverhältnisse umrechnen und neu ordnen.

    Meist ist dann aber der Sturm schon vorbei, sprich, die Geldentwertung passiert.



    Edit:


    BTW, weil ich das Thema Vorsicht in einer privaten Unterhaltung hatte:


    Viele "Revoluzzer" hier haben Angst vor den Banken, der Polizei etc.


    Von eurem Nachbarn un dem "gute Freund" wird in einer Krisen die größte Gefahr ausgehen! Der Staat ist und wird noch mehr überfordert sein. Deshalb kümmert er sich um die gemeldeten Fällen zuerst! Heute gibt es ja Melde-Portale wo das einfach geht. Angst & Neid & voreilendes Gehorsam werden das Problem sein.


    Wer bereit bekannt ist wie ein bunter Hund, sollte umziehen und dort sich unauffällig verhalten ;) .

    Gruß von Bumerang
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    Einmal editiert, zuletzt von Bumerang ()

  • [...] Die Grundschuld mit Zweckerklärung ist eine "Hypothek" die etwas stärker ist. [...]

    Man muss unterscheiden zwischen

    a) Hypotheken

    b) Grundschuld mit enger Zweckerklärung

    c) Grundschuld mit weiter Zweckerklärung

    d) Grundschuld ohne Zweckerklärung


    a) Hypotheken sind akzessorisch und direkt an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Sicherungssumme reduziert sich analog dem ausstehenden Darlehen inklusive Zinsen und erlischt automatisch mit Rückzahlung des kompletten Darlehens nebst Zinsen.


    b) Grundschulden mit enger Zweckerklärung sind an eine finanzierte Immobilie gebunden. Die gesicherte Summe reduziert sich analog der Darlehensrückzahlung, die Sicherungssumme bleibt aber bestehen. Wird ein weiteres Darlehen oder nach Rückzahlung des Ursprungsdarlehens ein neues für diese Immobilie abgeschlossen, so lebt die über diese Grundschuld gesicherte Summe bis zur Sicherungssumme wieder auf.


    c) Grundschulden mit weiter Zweckerklärung sind analog b) zu sehen, jedoch ist diese nicht an eine bestimmte Immobilie gebunden, sondern gilt auch für alle anderen beim Grundschuldnehmer aufgenommen Darlehen/Kredite (auch Kontokorrent, Kfz & Co). Die tatsächlich gesicherte Summe entspricht also allen offenen Darlehen/Krediten nebst Zinsen und kann jederzeit bis zur Höhe der Sicherungssumme wieder aufleben.


    d) Grundschulden ohne Zweckerklärung (Standard) sichern die komplette Sicherungssumme dauerhaft ohne jeglichen Bezug zu einer offenen Forderung aus irgend einem Darlehen/Kredit/Zinsen. Da sie meist mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung (ins gesamte Vermögen) abgeschlossen und ausgestellt wird, ist sie eine Art "Freibrief". Natürlich kann gegen ungerechtfertigt durchgeführte Grundschuldgeltendmachungen juristisch vorgegangen werden, aber das ist ein anderes Thema.

  • Durchgewunken Bundesrat billigt Heizungsgesetz


    BERLIN (dpa-AFX) -Der Bundesrat hat am Freitag das Heizungsgesetz gebilligt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit. Damit kann das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten.





    Wer es nicht schafft sich vorzubereiten,ist dafür vorbereitet, es nicht zu schaffen.
    Aber, was weiß ich schon [smilie_happy]


    Gruss Jocky

  • Moin,


    eine Grundschuld ohne Zweckerklärung ist die absolute Ausnahme und keinesfalls der Regelfall!

    Auch wird die weite Zweckerklärung nicht mehr sehr häufig verwendet, da es rechtliche Risiken birgt. Ich weise hier einmal auf BGB § 305c hin. Eine formularmäßige weite Sicherungsabrede kann für den Sicherungsgeber überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB sein Der mit Abstand häufigste Fall ist die enge VZE. Zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von Grundschulden sollte man auch einmal in das Risikobegrenzungsgesetz schauen.


    Grüße

    Goldhut


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  • Danke Goldhut.


    Ein Grundschuld ohne Zweckerklärung ist mir tatsächlich noch nie begegnet.

    Gruß von Bumerang
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  • Beitrag von Lupus ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Hier ein gute Zusammenfassung des Themas Grundschuld:

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    Gruß von Bumerang
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  • Beitrag von Lupus ()

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