Moin,
wie bereits mehrfach geschrieben, die Fa. Geiger hat absolut k e i n Recht nach dem GWG (Geldwäschegesetz), von Dir die jetzt geforderten Daten einzufordern. Egal ob vor oder nach dem Geschäft. Sie haben einzig die Pflicht, den wirtschaftlich Berechtigten der Transaktion - i. d. r. die auftretende Person - ab 10 TEUR (zuvor 15 TEUR) Umsatz mit einem gültigen Lichtbildausweis zu legitimieren und die Adresse festzuhalten. Die Unterlagen sind 5 Jahre aufzubewahren und werden danach vernichtet. Sämtliche zur Einhaltung des GWG verpflichtete Personen / Firmen haben darüber hinaus kein weiteres Auskunftsrecht und können lediglich bei Verdacht eine entsprechende Verdachtsanzeige an die Financial Intelligence Unit" (FIU) stellen. Ausschließlich die Behörden können bei Erhärtung des Verdachts entsprechende Nachweise einfordern, sofern tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Das kommt ebenfalls nicht sehr häufig vor. Die meisten Anzeigen werden ergebnislos zu den Akten gelegt. Du brauchst absolut nichts!!! machen. Kontoauszüge bekommt bei mir ja nicht einmal meine Frau zu Gesicht ![]()
Grüße
Goldhut