Widerrufsrecht nur bei Zahlung von 25% ?

  • Bei meiner Suche nach Somalia-Unzen bin ich auf witzige Vertragsbedingungen gestossen:


    Hier muß man bei Nichtabnahme der Ware, wie es das gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrecht vorsieht, scheinbar 25% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr bezahlen und bekommt noch eine Anzeige wegen "Verkaufsbehinderung":


    http://www.muenzauktion.info/a…em.php?id=1950214&lang=de


    Da ich juristischer Laie bin, habe ich auf die Schnelle den entsprechenden Paragraphen "Verkaufsbehinderung" im Strafgesetzbuch nicht gefunden, - wo genau befindet sich der ?


    ;) ;) ;)

  • Bei Silber Unzen gibt es eigentlich KEIN Widerrufsrecht, da es ein Artikel ist der täglichen Kursschwankungen unterliegt die der Händler nicht beeinflussen kann ...


    Also der Händler könnte auf Abnahme bestehen, wenn man bestellt hat.


    Bei sogenannten "Spaßbietern" kann der Verkäufer 30% des Verkaufspreises einklagen.

  • Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte er das verlangen können?


    Die Unzen werden ja hier einzeln als Sammlerstücke deutliche entfernt vom Silberkurs verkauft?


    30% pauschalen Schadenersatz gibt es nirgendwo in deutschen Gesetzbüchern.

Schriftgröße:  A A A A A