Bei meiner Suche nach Somalia-Unzen bin ich auf witzige Vertragsbedingungen gestossen:
Hier muß man bei Nichtabnahme der Ware, wie es das gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrecht vorsieht, scheinbar 25% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr bezahlen und bekommt noch eine Anzeige wegen "Verkaufsbehinderung":
http://www.muenzauktion.info/a…em.php?id=1950214&lang=de
Da ich juristischer Laie bin, habe ich auf die Schnelle den entsprechenden Paragraphen "Verkaufsbehinderung" im Strafgesetzbuch nicht gefunden, - wo genau befindet sich der ?
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