http://www.n-tv.de/wirtschaft/…schirm-article983251.html
Das Nothilfepaket der Eurozone zur Stabilisierung von Wackelkandidaten innerhalb der Währungsgemeinschaft weist offenbar schwerwiegende Konstruktionsfehler auf. Und es kommt noch schlimmer: Die beteiligten Politiker sollen die Öffentlichkeit sogar - willentlich oder arglos - getäuscht haben.
Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Schutzschirm ist einer Studie zufolge ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), berichtet die "Welt". Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Schutzschirms in einigen Punkten getäuscht worden, heißt es unter Berufung auf das Gutachten.
Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern "zeitlich unbefristet installiert", schreibt der Autor Marcell Jeck. Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11. Mai 2010 einen 500 Mrd. Euro umfassenden Rettungsfonds beschlossen. Zusammen mit weiteren Milliarden, die der Internationale Währungsfonds (IWF) beisteuern soll, kommt die Notfallvorsorge der Europäer auf ein Volumen von rund 750 Mrd. Euro.
Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können. "In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Mrd. Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht", zitiert das Blatt aus der Studie. Das Gleiche gelte für die Befristung auf drei Jahre. Die Euro-Staaten stellen darüber hinaus 440 Mrd. Euro an Garantien zur Verfügung, um wackelnde Euro-Staaten zu stützen.
Einen Bruch von EU-Recht stelle das Rettungspaket auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hatte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde, wie das Blatt weiter berichtet.
"Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen", so der Autor. Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren. Der Jurist rügt darüber hinaus, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen sei."
Hieran sieht man (mal wieder) wie man von unseren Politikern verar... wird und für dumm verkauft werden soll..