Vielleicht kann mir jemand hier mal folgendes erklären.
Mir ist aufgefallen, dass für die 5,- DM Stücke Silberadler und Gedenkmünzen 19 % Mehrwertsteuer berechnet werden.
Für die 10,- DM Gedenkmünzen mit gleichem Feingehalt von 625 und ebenfalls quasi kursgültig, da bei den Landesbanken eintauschbar fallen dagegen ebenso wie für 10,- Euromünzen und Reichssilber wiederum nur 7 % Mehrsteuer an.
Eine Regel ähnlich wie bei Anlagegold mit den 180 % des Materialwertes bzw. Unterscheidung nach Feingehalt kann ich hier ebenfalls nicht erkennen.
Die Zeit den Sinn steuerliche Regeln zu hinterfragen mache ich mir eigentlich schon lange nicht mehr, das der meiner Meinung nach eh nur darin liegt das gesamte Steueraufkommen zu vergrößern, um damit Schweine zu füttern.
Gibt es eventuell soetwas wie eine Liste bei steuerbefreiten Goldmünzen für diese Silbermünzen, bzw. wenn es eine Regel gibt, gibt es dann eventuell noch mehr Münzen die Gefahr laufen bald mit 19 % MWSt. beaufschlagt zu werden. Ich meine nach dieser Regel bzw. wohl Regeländerung.
Grundsätzlich besteht wohl die Gefahr, dass recht bald alle Silbermünzen mit 19 % bzw. noch höher besteuert werden.
Den Quatsch mit den sogenannten Münzbarren, also Kilobarren mit aufgeprägtem Nennwert und dann nur 7 % Mehrwertsteuer habe ich eh nie verstanden.
So, also wer kennt diese offensichtliche Neuregelung für die schönen Silberadler, unser letztes richtiges werthaltige Umlaufgeld bis 1974?