http://www.goldseitenblog.com/…1/mit-zins-und-zinseszins
Nun schreibt Herr Bechtel zum zweiten Mal einen wirklich großen Mist über den Zins und Zinseszins, diesmal schaltet er vorsorglich die Kommentarfunktion aus, um keinen weiteren, berechtigten Sturm der Entrüstung auszulösen, richtiger wird seine wirre Argumentation dadurch aber nicht:
Herr Bechtel behauptet zusammengefasst, nicht der Zins sei das Problem, sondern der Zinseszins. Dies sei aber ein rein juristisches Problem, man könne einfach §248BGB streichen und das Problem sei gelöst!
Mir als Physiker und Mathematiker stehen die Haare zu Berge. Der Zinseszins ist nichts anderes als auch nur ein Zins, nämlich der Zins auf einen (einst erhaltenen) Zins. Wenn man den Zinseszins abschaffen will, muss man den Zins abschaffen, da nützt kein Streichen von irgendwelchen Paragraphen im Gesetz. Der Zinseszins ist eine zwingende Folge des Zinses und er lässt sich nicht losgelöst vom Zins abschaffen. Punkt.
Und bevor wieder irgendwelche obskuren Argumentationen kommen, ein unter den Kommentaren gefundenes Beispiel:
Ein CD-Verleih verleiht eine CDs zu 5% Mietzins des Anschaffungswertes und kauft von den Einnahmen weitere CDs, die er wieder zu 5% Mietzins verleiht, usw usw. Er hat somit nur Zins eingenommen, keinen Zinseszins. Wirklich???
Natürlich nicht, sein CD-Angebot und seine Einnahmen steigen exponentiell nach. Zins und Zinseszins eben. Und wenn er genug CDs hat, dann kauft er meinetwegen ein Haus und vermietet dieses zu einem eintsprechenden Mietzins. Wieder nur ein Zins? Natürlich nicht! Das Haus wurde schließlich bereits von Zins und Zinseszins gekauft.
Wie Herr Bechtel nun den Zinseszins losgelöst vom Zins als Schuldigen ausmacht und diesen juristisch getrennt vom Zins elimieren will, dass wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.
Minos