Ja was denn nun? Ist EM nun Zahlungsmittel oder Ware? Die wissen selbst nicht was los ist und legen alles bei Bedarf gegen den Bürger aus so wie es denen gerade passt.
Je nachdem in welcher Konstellation der Raubstaat mehr abgreifen kann.
3. November 2024, 17:43
Ja was denn nun? Ist EM nun Zahlungsmittel oder Ware? Die wissen selbst nicht was los ist und legen alles bei Bedarf gegen den Bürger aus so wie es denen gerade passt.
Je nachdem in welcher Konstellation der Raubstaat mehr abgreifen kann.
... ich sprach ja von der Vergangenheit, jetzt sind Edelmetalle Barmittel und daher ab 10.000 € anzeigepflichtigt, wobei eben Metalle, die der MWSt. unterliegen noch verzollt werden müssen.
Früher war Anlagegold nicht anzeigepflichtig und mußte auch nicht zollrechtlich angezeigt werden. Das war meine Aussage, weil Du ja behauptet hattest, dass Gold früher verzollt werden mußte und jetzt wo es anzeigepflichtig ist, nicht mehr.
Aber egal, ich habe auch meiner Erfahrung in früheren Zeiten berichtet, wenn Deine Erfahrungen Andere waren, auch Recht.
Aktuell sind EM was die Deklaration bei der Einfuhr angeht den Zahlungsmitteln gleichgestellt, was die Angabe bei Einfuhr ab 10.000 € angeht. Ware die verzollt werden muss, sind sie (falls MWSt.-pflichtig) dennoch. Das Eine schließt das Andere nicht aus.
Wenn Du mit Silber oder Platin für 9.000 € ohne Deklaration über die Grenze marschierst, hast Du zwar im Hinblick auf das Geldwäschegesetz richtig gehandelt, Aber wenn Du kontrolliert wirst, hast Du dennoch ein Verfahren wegen Schmuggel am Hals.
Sonst wär´s ja einfach. Silber in Österreich 20% MWSt. in der Schweiz 7,7% MWSt. Mehr Geld könnte man nicht verdienen, als den ganzen Tag mit Beträgen unter 10.000 € hin und herzulaufen
lifesgood
Wer da denkt, uff geschafft, der möge sich auch in Transitzonen einrichten ....
Reist man mit Bargeldbeträgen von 10.000 Euro oder mehr in die Europäische Union ein oder aus, muss man diese stets beim zuständigen Zoll anmelden. Nun gilt dies jetzt auch für Reisende, die nur den Transitbereich des Flughafens eines EU-Mitglieds betreten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 04. Mai 2017, dass Reisende die von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat reisen und sich somit nur während ihres Stopps in der Flughafen-Transitzone auf Boden eines EU-Mitgliedslandes befinden, Beträge in bar ab 10.000 Euro deklarieren müssen.
Afrikanische Klage abgewiesen
Das Urteil kam zustande, da es einen konkreten Fall gab über den zu richten war. 2010 sollte Bargeld von Benin nach Libanon gebracht werden. Ein Beniner Unternehmen schickte seinen afrikanischen Kurier mit über 1,6 Millionen Dollar nach Beirut mit Zwischenstopp in Paris. Der Zoll kontrollierte den Mann, beschlagnahmte das Geld und nahm ihn vorläufig fest. Er habe gegen die nach EU-Recht bestehende Pflicht verstoßen, bei der Einreise in die Europäische Union mitgeführte Barbeträge von 10.000 Euro oder mehr anzumelden. Folglich wurde das Verfahren wegen eines Verfahrensfehlers eingestellt, worauf das beninische Unternehmen sowie der Kurier eine Schadensersatzklage vor einem französischen Gericht einreichten. Der Kurier habe trotz des hohen Geldbetrages nicht gegen die Anmeldepflicht verstoßen, da er nur Transitreisender war. Die entsprechende EU-Verordnung sehe die Anmeldung von Bargeldbeträgen über 10.000 Euro nur bei der Ein- oder Ausreise in oder aus einem EU-Staat vor. In diesem Fall habe es sich aber nur um eine Durchreise von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat gehandelt. Dem widersprach der Gerichtshof nun.
Neues Bargeldverbot in Transitzonen
Das EuGH wies in seinem Urteil „zunächst darauf hin, dass der Begriff der Einreise in die Union bedeutet, dass eine natürliche Person sich von einem Ort, der nicht zum Unionsgebiet gehört, zu einem Ort, der zum Unionsgebiet gehört, fortbewegt. Sodann stellt er fest, dass die Flughäfen der Mitgliedstaaten zum Hoheitsgebiet der Union gehören, die Bestimmungen der Verordnung keinen Ausschluss der Anmeldepflicht in den internationalen Transitzonen dieser Flughäfen vorsehen und die Bestimmungen der Verträge weder diese Zonen aus dem räumlichen Geltungsbereich des Unionsrechts ausschließen noch eine entsprechende Ausnahme vorsehen.“
Das Urteil besagt, dass europäische Transitzonen dem EU-Hoheitsgebiet obliegen. Wird die europäische Transitzone betreten, selbst wenn es nur ein kurzer Zwischenstopp ist, ist man in die EU eingereist und unterliegt deren Anmeldepflichten für Barbeträge.
https://norddeutsche-edelmetal…cht-auch-in-transitzonen/
Gottseidank gelten Goldbarren (nur noch kurze Zeit) als WARE ......
EU verschärft Kontrollen bei Bargeld auf Reisen
Die EU verschärft den Zugriff auf Bargeldbestände, Prepaid-Kreditkarten und Wertgegenstände von Reisenden.
In der EU wird es künftig schärfere Kontrollen großer Bargeldtransfers geben. Nach Angaben der EU-Kommission einigten sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am Mittwochabend mit Vertretern des EU-Parlaments auf entsprechende neue Regeln.
Die Regeln sehen unter anderem vor, dass Behörden bei Verdachtsmomenten schon bei Beträgen unterhalb der Anmeldeschwelle von 10.000 Euro tätig werden können. Zudem sollen Zollkontrollen auf Bargeld in Postpaketen, auf Prepaid-Kreditkarten sowie auf wertvolle Güter wie Gold ausgeweitet werden.
Die derzeit gelten Vorschriften sehen lediglich vor, dass bei der Einreise in die EU und bei der Ausreise aus der EU mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr sowie bestimmte Wertpapiere in diesem Wert beim Zoll angemeldet werden müssen.
Die jüngsten Ereignisse zeigten, dass Terroristen Mittel und Wege gefunden hätten, die Vorschriften zur Barmittelüberwachung zu umgehen, sagte die EU-Kommission ohne konkrete Beispiele zu nennen. Zudem sollten kriminelle Gruppen, die mit illegalen Aktivitäten große Mengen Bargeld erwirtschafteten, nicht durch Schlupflöcher im gegenwärtigen System die Möglichkeit haben, Geld zu verschieben und zu waschen.
„In unserem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus gehen wir weiter denn je, um unsere Gesellschaft sicherer zu machen“, kommentierte der zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici. Er begrüße die Einigung, die der Umgehung der Bargeldkontrollen an den EU-Außengrenzen entgegenwirken solle. Barzahlungen in den Mitgliedstaaten selbst sollen durch die strengeren Regeln demnach nicht eingeschränkt werden.
Die am Mittwochabend erzielte Einigung muss jetzt noch formell vom Europaparlament und von den Mitgliedstaaten gebilligt werden. Anschließend soll die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten.
https://deutsche-wirtschafts-n…n-bei-bargeld-auf-reisen/
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Wer seine Goldbarren noch in die Schweiz verbringen möchte, sollte nun handeln...
Jeder Dreck kann nach D rein, aber alles Wertvolle nicht mehr raus....
Nachfolgend die derzeitige EU-Regel,
Was gilt als meldepflichtiges Bargeld?
Cash is not only currency. Other items are also considered cash.
In the 'Cash-control Regulation' (see Article 2 of Regulation (EC) No 1889/2005Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen••• cash is defined as:
Currency (banknotes and coins)
Gold, precious metals and precious stones are not cash
Gold, precious metals and precious stones are not covered by the cash control Regulation. These items are covered under customs laws and may be specifically targeted in national legislation.
Casino chips are not cash
Casino chips (also known as casino tokens), that serve as monetary instruments in casinos, are not included in the definition of cash.
https://ec.europa.eu/taxation_…at-is-cash-be-declared_de
Fazit: diese EU-Page ausdrucken, mitnehmen und ganz beruhigt über die Grenze...
Natürlich gilt bei Mehrwertsteuerbehafteten Metallen : anmelden
Bei Einfuhr von Goldbarren IN die Schweiz wird das Gold als Ware behandelt, unterliegt keinem Zollsatz, muss/sollte aber angemeldet werden.