Da es aufgrund des Wustes an Vorschriften auch mal passieren kann, das ein Zöllner nicht den Durchblick hat, hier einmal das offizielle EU-Blatt für 2018, in dem definiert ist, was Anlagegold ist.
Sammler- und Anlagemünzen
Diese werden im Rahmen der 10.000 Euro-Grenze nicht mit dem aufgeprägten Nominalwert, sondern mit dem tatsächlichen Wert erfasst, z. B. „Maple Leaf“, „Eagle“, „Wiener Philharmoniker“.
Beispielsweise die Silbermünze „Wiener Philharmoniker“ besteht aus 999er Feinsilber. Sie hat einen Nennwert von 1,50 Euro, aber einen Metallwert von rund 18 Euro. Die Goldmünze „Wiener Philharmoniker“ hat einen Nennwert von 100 Euro und einen Metallwert von rund 1.000 Euro (Stand Juli 2014).
Maßgebend ist der Preis, der am Tag der Einreise beim Kauf einer solchen Münze gezahlt werden muss, z. B. bei einer Bank oder im Münzfachhandel.
Da das Internet voll mit verwirrenden sich tlw widersprechenden Erklärungen ist, mag diese Liste ev helfen.