Sozialabgaben Raub auf Kapitalerträge - Kauf-/Rückkaufgeschäft ?

  • Wie wir alle wissen, kennt die Begehrlichkeit des Staates bei knappen Kassen oft nur wenige Grenzen. Die neu eingesetzte Rentenkommission soll bis Ende des zweiten Quartals 2026 konkrete Reformvorschläge vorlegen, anschließend will die Bundesregierung die Reform politisch auf den Weg bringen. Ob und in welcher Form Sozialabgaben auf Kapitalerträge tatsächlich eingeführt werden, lässt sich derzeit allerdings nicht verlässlich prognostizieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, welche Szenarien denkbar sind und wie sich Vermögen sinnvoll schützen lässt. Naheliegend erscheint, dass Anleger bei Ankündigung einer Abgabe ab einem bestimmten Stichtag in der Zukunft in großem Umfang zuvor Gewinne realisieren würden. Dies könnte zu deutlichen Verwerfungen an den Märkten führen. Ein möglicher „Ausweg“ aus Sicht des Gesetzgebers wäre daher, eine solche Abgabe rückwirkend einzuführen, etwa ab dem neuen Steuerjahr zum 01.01.2026.

    Wie seht ihr ein solches Szenario und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit? Wäre es eventuell sinnvoll noch vor dem 01.01.2026 durch ein Kauf-/Rückkaufgeschäft bereits entstandene Gewinne zu realisieren?

    Lieber ein Haus im Grünen, als einen Grünen im Haus. <X

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    BVFG § 6 Volkszugehörigkeit:

    Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner

    Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.


  • Ziemlich unwahrscheinlich, wie soll das rechtlich begründet werden? Ein neues Bundesgesetz muss vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und gilt meines Wissens erst ab Verkündigung im Bundesgesetzblatt.

  • Bedarf es dazu eines Gesetzes, oder stimmt einfach der Bundestag ab??? Die Begründung sieht dann… Anmelden oder registrieren

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