Insider-Meldepflicht (directors' dealings): Seit 2002 müssen Vorstands- und Aufsichts-ratsmitglieder börsennotierter Gesellschaften in Deutschland getätigte Geschäfte mit Wertpapieren der eigenen Gesellschaft ab einem Wert von 25 000 Euro im Monat unver-züglich melden. Diese Pflicht besteht auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Verwandte ersten Grades (Kinder, Eltern). Rechtsgrundlage ist § 15a WpHG. – Vgl. Jahresbericht 2002 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, S. 164 ff.
Insider-Transaktion (insider transaction): Erlangung eines Vermögensvorteils (in der Re-gel durch Kauf oder Verkauf börsennotierter Papiere) unter unrechtmässiger Ausnüt-zung eines Informationsvorsprungs. Derartige Geschäfte sind in Deutschland gesetzlich (§ 14 WpHG) streng untersagt und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht zusammen mit der Staatsanwaltschaft verfolgt. – Siehe Insider-Meldepflicht, Scalping. – Vgl. Jahresbericht 2002 der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht, S. 151 ff.
Insider-Überwachung (insider monitoring): Tätigkeit der Aufsichtsbehörden, um verbote-ne Insider-Transaktionen aufzudecken und der Strafverfolgung zuzuführen. – Vgl. die Übersicht der einzelnen Schritte im Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 22. Dort auch Schilderung einiger Problemfelder.
Insolvenz (insolvency): Zahlungsunfähigkeit einer Wirtschaftseinheit nach Erschöpfung der Barmittel und allfälliger Kreditlinien.
Institut (institut): In der Umgangssprache jede auf Finanzmärkten handelnde Wirt-schaftseinheit. – ‚ In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts der Oberbegriff für Kre-ditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute; vgl. die Legaldefinition in § 1, Abs. 1b KWG.
Interbanken-Geldmarkt (interbank money market): Der Handel mit Zentralbankgeld innert der Banken. Dieser dient – dem Ausgleich unvorhergesehener täglicher Schwankungen im Bargeldbedarf einzelner Institute und – ‚ der Überbrückung von absehbaren Liquidi-täts-Engpässen bzw. Zentralbankgeld-Überschüssen in der Zukunft. – Siehe Banken-geldmarkt, EURIBOR, Liquiditätsrisiko. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom August 2003, S. 48 ff. (dort auch Analyse der Entwicklung im Euroland und Formeln zur Berechnung des Preises).
International Accounting Standards, IAS: Rechnungslegungsvorschriften, denen ge-mäss so bzw. in Fortschreibung (International Financial Reporting Standards) ab dem Jahr 2005 sämtliche kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU verbindlich unterworfen sind. In den USA seit 2002 (Konkurs des texanischen Energiekonzerns Enron) gleichfalls im Aufwind. – Siehe GAAP, International Financial Reporting Standards. – Vgl. Monatsbe-richt der Deutschen Bundesbank vom Juni 2002, S. 41 ff.
International Bank Account Number, IBAN: Weltweit standardisiertes Kontonummer-Format mit maximal 34 Stellen; die ersten vier Stellen enthalten den Ländercode (etwa: CH für die Schweiz) und die Prüfziffer (39), es folgt vierstellig das Finanzinstitut (etwa: 0070 für die Zürcher Kantonalbank) und dann die Kontonummer. Die IBAN dient der ver-einfachten Abwicklung des Zahlungsverkehrs, vor allem im grenzüberschreitenden Be-reich.
International Financial Reporting Standards, IFRS (so auch im Deutschen): Für kapi-talmarktorientierte Unternehmen auch in Deutschland ab Jahresbeginn 2004 vorgeschrie-benes Regelwerk zur Bilanzierung in Fortschreibung der IAS. Wichtige Merkmale: – es sind bei vielen Posten Tageswerte anzusetzen (Fair Value Account), was zu verstärkter Volatilität bei Gewinnausweis und Bilanzkennziffern führt; stille Reserven zur Glättung die-ser Schwankungen sind nicht mehr gestattet;– ‚ die nach HGB erlaubten Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechte verschwinden; dennoch werden aber die Bewertungsspiel-räume gesamthaft grösser, u. a. durch Bestimmungen wie die Abrechnung von Aufträgen nach der Percentage-of-Completion-Methode oder die Impairment-Tests beim Firmenwert; – ƒ leider noch keine Übereinstimmung mit US-GAAP; die IFRS sollen nach und nach angeglichen werden und bleiben damit wohl lange Zeit eine "Baustelle". – Siehe Internati-onal Accounting Standards.
International Payment Instruction, IPI: Der IPI ist ein 2002 eingeführter Standardbeleg für den automatisierten Zahlungsverkehr über mehrere Zahlungsverkehrssysteme im In- und Ausland für alle Währungen. Der Rechnungsteller versendet den IPI-Beleg zusam-men mit der Rechnung an den Zahlungspflichtigen.
Internationale Organisation der Wertpapier-Aufsichtsbehörden (International Organi-sation of Securities Commissions, IOSCO): 1983 gegründetes Gremium des Basler Aus-schusses für Bankenaufsicht mit der besonderen Aufgabe, die Marktdisziplin auf den Fi-nanzmärkten zu verbessern, stabile Märkte zu fördern sowie eine wirksame und umfas-sende Aufsicht über die Banken zu stärken. - Seit 1995 veröffentlicht das Gremium jährlich eine Übersicht des Handels- und Derivatgeschäftes von grossen, international tätigen Banken und Wertpapierhäusern. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 70, Jah-resbericht des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel 2001, S. 48 f.; Jahresbe-richt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht S. 32 f. – Mehr dazu auch bei <http://www.iosco.org/>.
Internationale Vereinigung von Versicherungsaufsehern (International Association of Insurance Supervisors, IAIS): Im Jahr 1994 gegründetes Gremium, das inzwischen 160 Versicherungsaufsichtsbehörden aus aller Welt sowie an die 70 Organisationen mit Beob-achter-Status umfasst. Ziel ist in erster Linie der globale Austausch von Informa-tionen und Erfahrungen sowie die Entwicklung von Grundsätzen und Standards für eine wirksa-me Versicherungsaufsicht. – Vgl. Jahresbericht 2002 der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht, S. 37 f.
Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) (International Securities Identi-fication Number): Eine zwölfstellige internationale Kennummer, mit der an den Finanz-märkten begebene Wertpapiere gekennzeichnet werden. Sie löst ab April 2003 die 1955 für Deutschland eingeführte Wertpapier-Kennummer (WKN) ab. – Siehe Valoren-Nummer.
Internationaler Währungsfonds, IWF (International Monetary Fund, IMF): Im Jahr 1945 gegründete Institution mit Sitz in Washington (D.C., USA). Satzungsgemässe (Haupt)Aufgaben sind – Förderung der Zusammenarbeit der Staaten auf dem Gebiet der Währung und der Stabilität der Wechselkurse, – ‚ die Lockerung und Aufhebung der Devisenbewirtschaftung und – ƒ Intensivierung des weltweiten Güteraustauschs.
Internationales Forschungsforum zur Geldpolitik (International Research Forum on Monetary Policy): Von der EZB, dem Board of Governors der US- Zentralbank, den Zent-rum für Deutsche und Europäische Studien der Georgetown-Universität und dem Zentrum für Finanzstudien der Universität Frankfurt getragenes Konferenzprogramm. Ziel ist die wissenschaftliche Durchdringung der Geldpolitik; bad tongues called it "expense Olym-pics".
Internalisierung (internalisation): Auf Finanzmärkten versteht man darunter die instituts-interne Ausführung von Kundenaufträgen. Dies geschieht entweder über bestimmte Han-delssysteme, an denen die betreffende Bank beteiligt ist (wie vor allem die Xetra Best Execution an der Frankfurter Wertpapierbörse), oder aber auf eigenen, von den Banken hausintern aufgebauten Wegen. – Vgl. Jahresbericht 2002 der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht, S. 77 f.
Internetangebote (internet offers): Werden Wertpapiere (auch) an Anleger in Deutsch-land über das Internet angeboten, so unterliegen diese Angebote den Vorschriften des Verkaufsprospekt-Gesetzes. Dies ist unabhängig davon zu beurteilen, in welchem Land sich der Server befindet. Für eine Offerte an Anleger in Deutschland spricht, wenn diese in deutscher Sprache erfolgt oder deutsche Ansprechpartner genannt werden. Die Bundes-anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die (auch verdeckten: es werden vor-geblich nur Informationen über Wertpapiere angeboten) Internetangebote. - Entsprechen-des gilt für das zielgerichtete Anbieten von Bankdienstleistungen. Die Aufsichtsbehörde beurteilt solche Offerten als ein Betreiben des Bankgeschäftes im Inland; es wird daher als erlaubnispflichtig angesehen. – Siehe Cold Calling.
Internetbank (trade name Internet bank; click and mortar bank)): Herkömmliche Bank mit Filialsystem, die einen Teil der Geschäfte entweder direkt oder über eine eigens dazu ge-gründete Tochter durch eine entsprechend gestaltete Seite (Internetschalter, transac-tional website) auch über das Internet abwickelt. - Das Internet-Tochterunternehmen hat hier die Möglichkeit, bei Engpässen und bei gewissen Geschäften auf das Filialsystem des Mutterunternehmens (parent company) zurückzugreifen. – Siehe Mobile Banking, Multikanalbank, Online-Banking.
Internetbank, reine (Internet-only bank; pure play Internet bank; Internet-primary bank): Bank, die ihre Geschäfte ausschliesslich über das Internet abwickelt [im Gegensatz zur – Bank mit Filialsystem, die über betretbare Geschäftsräume oder Autoschalter verfügt (brick and mortar locations) und zur – ‚ Internetbank (click and mortar bank), die sowohl über herkömmliche Schalter, als auch über das Internet die Kundschaft bedient]. - Haupt-probleme dieserart Banken sind – die Versorgung der Kundschaft mit Bargeld und – ‚ der Einzug von Schecks. – Siehe Bank, gemischte, Homebanking, Internetbank, Internet-schalter.
Internet Public Offer, IPO (so auch im Deutschen gebräuchlich): Angebot des Kaufs von Wertpapieren und Finanzinstrumenten allgemein über das Internet. - Für deutsche Ver-treiber von Aktien über das Internet unterliegt ein Angebot der Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz, wenn Anleger in Deutschland mit dem Angebot zielgerichtet angesprochen oder vom Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Bun-desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zuvor das Bundesaufsichtsamt für den Wert-papierhandel) ist für die Überwachung zuständig.
Internetschalter (transactional website): Seitens der Kundschaft die Möglichkeit, Dienst-leistungen einer Bank auf dem Weg entsprechend ausgestalteter Seiten über das Internet in Anspruch zu nehmen. – Siehe Bank, gemischte, Homebanking, Internetbank, Internet-bank, reine.
Interoptabilität (interoptability): Möglichkeit des freien Wechsel von einem E-Geld-System zu einem anderen. In den meisten Ländern von den Aufsichtsbehörden vorge-schrieben.
Inventarkredit (credit for the purchase of working equipment): Kredit (an Unternehmen der Landwirtschaft) zur Beschaffung von Betriebsmitteln und Zuchtvieh. Solche Darlehn waren in der Notzeit nach dem Zweiten Weltkrieg von großer Bedeutung.– Siehe Ernte-Unterstützungskredit.
Investition (investment): Allgemein die Umwandlung von Geld in Vermögen, also jede-rart Geldanlage. – ‚ Geld, das zur Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung von Sach-gütern, die zur Erzielung von künftigen Erträgen dienen (= Anlagevermögen, Sachkapital, Realkapital, Kapitalstock), verwendet wird. – ƒ Das Ergebnis der Investition im Sinne von ‚, also der Zuwachs zum Sachkapitalbestand in einer Periode. – Siehe Kapital, Vermö-gen, Zinsreagibilität. – Vgl. die Definitionen sowie die Bestands- und Zuwachsgrössen un-ter der Rubrik "Ersparnis, Investitionen und Finanzierung im Euro-Währungsgebiet" im Teil Statistik des Euro-Währungsgebiets des jeweiligen Monatsbe-richts der EZB. Zur Zusam-mensetzung der Investitionen im Eurogebiet siehe den Monatsbericht der EZB vom Sep-tember 2002, S. 46 ff. sowie ausführlich Monatsbericht der EZB vom Juli 2003, S. 45 ff.
Investitionsgrad (degree of investment): Bei Investmentfonds der Anteil der Risiken, be-zogen auf das Fondsvermögen. Grundsätzlich darf aufsichtsrechtlich die 100%-Grenze nicht überschritten werden. – Siehe Leveraging.
Investmentanteil (fund share): Anteilschein am Vermögen einer Kapitalanlagegesell-schaft. - Die deutsche Rechtssprache kennt im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften nur den Begriff "Anteilschein", im Auslandinvestment-Gesetz wird in § 1 der Begriff "In-vestmentanteil" verwendet.
Investmentbanking (so auch im Deutschen gesagt): Dienstleistungen einer Bank bei der Begebung von Aktien und Anleihen. Herkömmlicherweise werden Emissionen von mehre-ren Banken zusammen (Konsortialgeschäft) an den Markt gebracht; Konsotialfüh-rer sind im Euroraum vorwiegend US-amerikanische Institute. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom August 2002, S. 59.
Investmentfonds (investment trust; mutual fund): Siehe Kapitalanlagegesellschaft.
Investment Research (investment research): Allgemein die Tätigkeit der technischen Analyse. – ‚ Im besonderen die banklichen Fachabteilungen, die intern (für die Bank) oder allgemein (für die Kundschaft) Vorschläge zum Kauf oder Verkauf erarbeiten. – Siehe Anlageempfehlung, Analyst.
ISO-Währungscode (ISO currency code): Dreistellige Bezeichnung der Währungs-einheiten, entwickelt von der International Organisation for Standardisation als ISO-Norm 4217. Diese (vor allem im Auslandszahlungsverkehr benutzten) Abkürzungen ersetzen zwar nicht die offiziellen nationalen Kurzbzeichnungen (wie $, ¤, €) der Währungen, set-zen sich aber immer mehr im Geschäftsverkehr durch.
IT-Risiken (IT risks): Teil des operationellen Risikos. Informations-Technologie-Risiken lassen sich in interne und externe Risiken unterteilen. – Zu den internen IT-Risiken zäh-len u. a. fehlerhafte oder falsch implementierte IT-Systeme, Probleme mit internen Rech-nernetzen oder Systemabstürze aufgrund selbst verursachter Stromausfälle (Kurzschluss). – ‚ Externe IT-Risiken sind zum Beispiel die Gefahren durch Computerviren, Hackerakti-vitäten, Verletzung der Sicherheit bei Internet-Banking und elektronischem Zahlungsver-kehr sowie der Zusammenbruch externer Netze. - Weil sich die IT zunehmend von einer reinen Hilfsfunktion zu einem Schlüsselfaktor innert des Bankbetriebs entwickelt hat, neh-men auch die Aufsichtsbehörden diese Risiken besonders ins Auge. Zudem sind Kreditin-stitute in Deutschland nach § 25a KWG gesetzlich dazu verpflichtet, angemessene Si-cherheitsvorkehrungen gegen Computerversagen, Computermissbrauch und Computer-kriminalität zu einzurichten. – Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich, Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie, Infrastructrure Providing, Outsourcing-Risiken, Risiko, operationelles, Technologierisiken.
Joint Securitisation Group (so auch im Deutschen). In Zusammenhang mit Basel-II ein Gremium aus Vertretern der Capital Group und der Models Task Force mit den Zweck, die Fragen in Zusammenhang mit der Verbriefung von Forderungen zu beraten.
Jumbo-Anleihe (jumbo bond; jumbo = Koloss, Riese): Begebung einer Anleihe mit einem sehr hohen Emissionsvolumen. Jumbo-Anleihen werden hauptsächlich von Staaten und staatlichen oder übernationalen Institutionen, in Europa oft aber auch von Hypotheken-banken aufgelegt.
Junk-Bonds (junk bonds; high-yield bonds): Hochriskante Anleihen von Unternehmen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit; sie haben mit anderen Worten ein schlechtes Rating. Es besteht ein hohes Ausfallrisiko, gleichzeitig wird jedoch eine ungewöhnlich hohe Verzin-sung in Aussicht gestellt. - Mit solchen Junk-Bonds (junk = Schrott, Ramsch) wurden in den USA früher häufig Firmenübernahmen finanziert. Die Anleger hofften auf eine wirt-schaftliche Erholung des Unternehmens und somit auf eine weit überdurchschnittliche Rendite. Vielfach wurde die These vertreten, gerade die Chance auf eine dermassen hohe Rendite (Zitterprämie; trembling premium) kompensiere das ebenfalls überdurchschnittlich hohe Risiko solcher Junk-Bonds. – Siehe Penny-Stocks, Terror-Papiere, Zitterprämie.
Kalibrierung (calibration): Einstellung der Risikogewichte auf die jeweiligen Kreditrisi-ken, näherhin die Zuweisung von Ausfallwahrscheinlichkeiten zu den einzelnen Ra-tingklassen. Ein Ratingsystem gilt als gut kalibriert, wenn die angesetzten Ausfallwahr-scheinlichkeiten gar nicht oder nur unbedeutend von der eintretenden Ausfallquote abwei-chen. Im Zuge von Basel-II methodisch vorgegeben bzw. empfohlen. – ‚ In weiterem Sinne zählt man zur Kalibrierung auch die Einplanung weiterer Risikoparameter, wie vor allem die Verlustquote und die Kreditsumme zum Zeitpunkt des Ausfalls. – Siehe Ausfall-wahrscheinlichkeit, Rating, Trennschärfe, Validierung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 29 f. sowie vom September 2003, S. 64 f.
Kapital (capital): Jede Summe Geldes überhaupt ("Geldkapital"), – ‚ Geld, das allge-mein zur gewinnbringenden, zinsträchtigen Anlage bestimmt ist ("Erwerbskapital"), – ƒ Geld, das zur Investition, nämlich zur Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung von Sachgütern, die zur Erzielung von künftigen Erträgen dienen (= Anlagevermögen, Sach-kapital, Realkapital, Kapitalstock), verwendet wird ("Anlagekapital"), – „ Schicht von Per-sonen und Unternehmen, die Verfügungsgewalt über Erwerbskapital und/oder Eigentum an Sachkapital innehat ("Finanzkapital": ein soziologischer Begriff), – … Eigenmittel eines Unternehmens ("Firmenkapital"), oft unterteilt in Kernkapital (wie einbezahltes Geld, offene Rücklagen) und Ergänzungskapital (wie nicht realisierte Reserven); siehe für Deutschland die genau Aufzählung der einzelnen Posten in § 10 KWG sowie Monatsbericht der Deut-schen Bundesbank vom Januar 2002, S. 43. – Siehe Investition, Vermögen.