ebay - Münze auf Postweg verloren (Hermes)

  • hallo an alle,


    habe letzte woche mein erstes negatives ebay erlebnis verbucht..


    1/10 philharmoniker für 52 euro zusätzlich 4 euro versand als versichertes hermes paket.


    ergebnis, meine großmutter nimmt das luftpolster briefchen an, unterschreibt bei der hermes zustellerin.


    eine stunde später öffne ich das teil (nebenbei die brieflasche war zu, allerdings sehr windig verschlossen, keine tesafilm oder klebeband darüber, wie ich das sonst immer gewohnt gewesen bin.)


    mit dem ergebnis: der luftpolsterbrief ist leer......


    darauf schrieb ich besagten verkäufer eine mail mit dessen reaktion, natürlich war die münze im brief, er würde zum hermes shop fahren und ich bekäme dann einen verlustbogen u das ganze geld von hermes zurück, da ja versicherter versand.


    über ein ebay telefonat wurde mir gesagt ich kann das ganze 10 tage nach aukt ende den ebay käuferschutz melden, ich bekäme dann 52 euro - 25 euro zurück, da versicherter versand???


    kann ich mich auf diese angaben wohl verlassen oder ist vorsicht geboten.


    hat meine großmutter mit hermes unterschrift den empfang des briefes oder auch der ware bestätigt, oder hätte die zustellerin nur mich unterschreiben lassen dürfen?


    dank für kleine info u schönen feiertag an alle!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Goldie,


    von Hermes wird man wohl kein Geld sehen. Siehe AGB


    Zitat

    4.2.3 Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere gültige Zahlungsmittel,


    Mit dem Ebay Käuferschutz habe ich noch keine pers. Erfahrungen gesammelt. Die Angaben aus Deinem Beitrag stimmen aber mit meinem Wissensstand überein.


    Ich würde mal mit dem Verkäufer wegen der unzureichenden Verpackung sprechen u. ihm die Hermes AGB zukommen lassen. Dann soll er einfach mal einen Vorschlag machen u. Du überlegst Dir dann ob das für Dich i.O. ist.

  • Zitat

    Original von Janeway
    laut Hermes AGB ist der Transport von Edelmetallen ausdrücklich nicht zulässig und daher auch nicht versichert!


    :)


    Wenn aber der Verkäufer in seiner Beschreibung "Versicherter Versand"
    stehen hat, muss er wohl dafür gerade stehen!

  • ich weise da öfters drauf hin: wer versicherten Versand anbietet und dann per Hermes, Einschreiben etc versendet, der haftet.


    Schwieriger ist die Beweislage, auch gegenüber dem Transportunternehmen: wenn nicht die Paketannahme verweigert wurde, gilt das als Zugestellt und die werden sagen: da kann ja jeder kommen, im Nachhinein ...

  • @juergenlangen


    danke für die info,


    da ich in dieser sache weitere schritte unternehmen möchte, wäre ich interessiert die rechtsgrundlage, bezogen auf die haftbarkeit des versender/verkäufers hinsichtlich eines versicherten versandes, zu erfahren.


    in meinem fall wurde die annahme unterschrift nicht von mir (empfänger) geleistet, sondern von einer dritten person.


    ist der hermes zusteller überhaupt berechtigt, an dritte ein versichertes paket zu übergeben?

  • Hallo.


    Ich weiss garnicht, wenn man bei Hermes den Versicherungsschutz
    geltend machen möchte, muss man dann eine Transaktion, z.B. via
    E-bay nachweisen? Oder beim Versand den genauen Inhalt angeben?
    Könnt ihr Beide nicht einfach behaupten in dem Polsterbrief waren 2
    Speicherriegel für den PC oder ähnlich kleines/wertvolles Versandgut?


    Gruss Tremor

  • Grundsätzlich ist von Interesse, ob der VERKÄUFER gewerblich oder privat gehandelt hat.


    Der gewerbliche Verkäufer haftet immer bis zur Übergabe, auch wenn er es unversichert oder mit Hermes verschickt.


    Der private Verkäufer muß die Sendung nur ordnungsgemäß verpacken und AUFGEBEN. Ab Sendungsaufgabe haftet er grundsätzlich nicht mehr.



    --


    Hermes hat einen Haftungsausschluß für Edelmetalle, inwieweit der private Versender dann eine Sendung dort aufgeben kann, bliebe zu klären.
    Ob sich allerdings für 52 Euro ein Gerichtsverfahren lohnt, muß jeder selber beurteilen.


    Versand für Edelmetalle:
    http://testberichte.ebay.de/Ve…0QQugidZ10000000004602044

  • Der Verkäufer haftet, da er leichtsinnigerweise den "versicherten Versand" angeboten hat.
    (vertragliche Pflichtverletzung)
    Ob der für Goldmünzen gilt oder nicht kann dem Käufer egal sein. Schließlich muss er die ABG des Versandunternehmers nicht kennen. Er muss darauf vertrauen können, das ihm im Verlustfall der Schaden durch den Verkäufer ersetzt wird. :D


    Sanfte Grüße
    Der Misanthrop

  • Einzelfälle landen vor Gericht, und da ist man - wie auf hoher See - in Gottes Hand, wie es so schön heisst. Da muss ich kein Jurist sein, um zu vermuten, das es kaum ganz eindeutige Einzelfälle gibt.


    Ziemlich eindeutig für mein "Rechtsgefühl" Angabe: Versicherter Versand in einer Auktion. Dann ist mir egal wie, ich gehe davon aus, dass der Verkäufer sich schlau gemacht hat.


    Schwieriger ist die Angabe: HERMES / Versicherter Versand ... dann muss ich zumindest wenn ich selber öfters Münzen verkaufe, mit dem Vorwurf rechnen, das hätte ich wissen müssen, grundsätzlich haftet der Privatversender ja nicht für den Versand.


    Einfach ist es wieder, wenn nur Versand Hermes . bzw DHL bei Werten von 1000 Euro angegeben war .. dann stand da nichts von Versicherung und ich habe als Käufer Pech gehabt.


    Wenn das Paket aufgeschlitzt ist, und der Empfänger den Empfang bestätigt, dann würde ich als Verkäufer die Haftung ablehnen, zumal wenn ich sorgfältig verpackt habe, und meistens sogar Foto vor dem Versand gemacht habe. In diesem Fall wird auch kein Händler haften .. das ist das Restrisiko des Käufers (Käuferschutz Paypal kann man dann auch vergessen .. wenn der Verkäufer die Quittung über den Versand mit Tracking vorweist, gibt es nichts von paypal, auch nicht, wenn das Paket nie ankommt)


    Umgehen der Haftungsausschlüsse durch Falschangaben, sollte man nicht öffentlich diskutieren, und sich genau überlegen ... jeder Versender wird bevor er bzw seine Versicherung zahlt, genaue Inhaltsangaben fordern, und Wertsangaben. Auktionen sind hilfreich, aber natürlich nicht notwendig. Wenn das Paket verloren ist (und bleibt), wird normalerweise schnell und unbürokratisch (Post-Konkurrenten), oder verlässlich aber bürokratisch (DHL) gezahlt :) Wenn das Paket dann beim Hehler auftaucht, und statt Festplatte ist ein Krüger im Paket ... dann hat man aber evt. ein strafrechtliches Problem .. dumm sind Versicherungen nicht !


    Der Unterschieder zwischen Münze und Festplatte ist übrigens folgender: wenn die Festplatte (mit Serienummer) irgendwie identifiziert wird, muss der neuer Besitzer, auch wenn er sie ehrlich (gutgläubig) erworben hat, den Gegenstand hergeben, und bleibt auf dem Verlust sitzen, wenn er nicht den Verkäufer benennen kann und bei diesem das Geld noch einzutreiben ist. Bei Valoren (Inhaberpapieren, Geldscheinen, aber auch Barren und Münzen), kann der neue Besitzer die behalten, wenn ihm keiner Beteiligung an einer Strafttat nachweist. D.h. für Versandversicherer ist es ein höheres Risiko, auf Schäden sitzenzubleiben.

  • @juergenlangen
    Sorry das ich dich berichtigen muss:
    Ein Händler haftet IMMER
    und
    Versicherter Versand ist versicherter Versand....wenns vertraglich vereinbart ist.


    Da ist man rechtlich keineswegs in "Gottes Hand".
    Selbst der dümmste Anwalt kann da kaum was falsch machen...und davon gibts mehr als genug :D


    Sanfte Grüße
    Der Misanthrop

  • der Händler haftet für den Versand bis zur Haustür, ja aber ...


    wenn ich erst mal unterschrieben habe, dass ich ein Paket ordnungsgemäss erhalten habe (das besagt ja das Gekrizel auf dem Scanner des Zustellers) .. und dann nachher feststelle, dass es nicht ordnungsgemässt verpackt war ? Oder wenn ich, es gibt ja auch böswillige Käufer, behaupte, dass etwas falsches drin war .. oder jemand den Au gegen Ag Barren vertauscht hat, und ich habe einen Zeugen der bestätigt, was drin war, und der Händler dto was eingepackt wurde .. dann möchte ich mal sehen, wie eindeutig die Haftungsfrage geklärt wird ... sorry, wenn ich die 100.00 % ige Sicherheit jetzt ankratze, aber die gibt es nicht. (aber vor der Tür der Bank könnte auch jemand stehen ..)

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