Hier im Forum hab ich irgendwo gelesen, aber ich finde den Thread nicht mehr, dass eine unvollständig abbezahlte Grundschuld zum Problem werden kann, wenn sie z.B. verkauft wird, aber dann hat irgendjemand geschrieben, wenn sie *vollständig* abbezahlt ist, aber noch im Grundbuch steht, dass es dann aus irgendwelchen Gründen keine Gefahr gibt. Kennt sich jemand damit aus und weiss was gemeint ist? Gibt es irgendeinen unterschied zwischen einer vollständig abbezahlten und einer nicht vollständig abbezahlten Grundschuld? Danke, Reziarfg