Goldverkauf und Steuern

  • Hallo,


    auch wenn hier die Mehrheit vielleicht nur kaufen will, würde mich einmal interessieren, wie dann der spätere Verkauf von Gold oder auch Silber steuerlich behandelt wird.


    Das man nach momentanen Gesetzesstand auf innerhalb eines Jahres erzielte Spekulationsgewinne Steuern zahlen muss ist mir dabei schon klar. Allerdings frage ich mich, wie man dem Finanzamt nachweist, dass man die verkauften Stücke vielleicht schon 20 Jahre besitzt, da man davon in der Regel wohl kaum die Kaufbelege alle aufbewahrt haben wird.


    Außerdem ist es ja so, dass nach der Rechtssprechung beim Verkauf, bspw. auf Ebay schon 10-20 Auktionen bei entsprechender Gewinnerzielungsabsicht zum Teil als gewerblich gewertet werden. Hieße dass im Umkehrschluss, wenn man bei entsprechend kleiner Stückelung bspw. 100 Anlagemünzen verkaufen möchte, dass man dann ein Gewerbe als Münzhändler anmelden muss, zumal man beim Kauf von Anlagemünzen ja wohl kaum wird behaupten können, dies sei nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht geschehen. Oder gilt eine solche Regelung bei Anlagemünzen nicht, da diese von ihrer Art her wie z.B. Aktien zu behandeln sind. Beim Aktienhandel wird schließlich auch niemand erwarten, dass man eine eigene Bank gründet. Oder heißt dass man kann die Münzen nur an einen Händler bzw. eine Bank verkaufen? Und würde bei einer entsprechenden verkauften Stückzahl an eine Bank dies dann ebenfalls als gewerblich gewertet werden? Und wenn nicht, gibt es dann eine Legaldefinition, was als Anlagemünze und was als Sammlerstücke gewertet wird?


    (Es geht bei der Frage ausschließlich um Anlagemetalle, nicht um Sammlerstücke.)


    Ich hoffe mal der letzte Absatz ist nicht allzu dämlich, aber wenn man nur begrenzte Stückzahlen privat ob über Ebay oder an Händler bzw. Bank verkaufen kann, hieße dass nach meiner Ansicht, dass ein eventueller Verkauf ziemlich schwierig werden könnte.


    Gruß Goldblume

  • Bei Anlagemünzen steht m. E. nicht unbedingt die Spekulation auf (kurzfristige) Gewinne im Vordergrund, sondern die langfristige Absicherung (eines Teils) des Vermögens und der langfristige Werterhalt. Wenn dabei tatsächlich Gewinn erzielt wird, ist das angenehmer Nebeneffekt, ist aber außerhalb der Spekulationsfrist steuerlich unerheblich (auch zukünftig). Es kann dabei sicher nicht schaden, ggf. die eigenen Käufe belegen zu können, aber den Nachweis, daß innerhalb der Spekulationsfrist wieder verkauft wurde, müßte aus meiner Sicht das FA erbringen, wenn es Steuern dafür einfordern will.


    Eine Gewerblichkeit orientiert sich nicht nur am Wert oder an der Zahl der Transaktionen, sondern es bedarf auch eines auf Dauer angelegten Auftretens am Markt. Auch wenn es zu dem Thema recht widersprüchliche Urteile gibt, ein zeitlich begrenzter Verkauf auch einer größeren Anzahl von Anlagemünzen allein dürfte aus meiner Sicht kaum dazu hinreichen, Gewerblichkeit zu unterstellen. Problematisch könnte es höchstens dann werden, wenn über einen längeren Zeitraum beständig immer wieder Veräußerungsangebote gemacht werden und / oder zur selben Zeit auch immer wieder Zukäufe erfolgen.

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