Was muss beachtet werden, beim späteren Verkauf?

  • Die eigentliche Frage des Threaderstellers ist ja, wie man das so regelt, dass man vor dem Finanzamt seine Ruhe hat.

    Was bis jetzt hiezu geschrieben wurde, sind reine Spekulationen.
    Persönlich habe ich schon mehrmals über Banken Gold ge- und verkauft.
    Alles übers Konto abgewickelt. Nie Schwierigkeiten gehabt.
    Vielleicht sollte sich mal ein Steuerfachmann zu dem Thema äussern.
    gruß
    brenner

  • Sehen sicher alle genauso, denen gebe ich auch nichts freiwillig. Nur geht es in diesem Thread um den späteren Verkauf von mehr als ein paar Unzen Silber, wenn möglich über einen Online-Shop. Die eigentliche Frage des Threaderstellers ist ja, wie man das so regelt, dass man vor dem Finanzamt seine Ruhe hat.


    Schon klar, aber die Sache ist doch eigentlich ausreichend geklärt. Nach einjähriger Haltedauer müssen Goldanlagegewinne nicht versteuert werden. Das bleibt auch nächstes Jahr so. Einzig der Online-Shop ist ein Problem, weil ein Goldhändler natürlich, wie jeder Händler, seine Gewinne versteuern muss. Man muss also darlegen können, dass man kein Händler ist. Um das zu vermeiden, ists halt am einfachsten, den Verkauf direkt in einer Bank oder bei einem Goldhändler zu tätigen. Das ist doch nun wirklich kein ernsthaftes Problem. Die Haltedauer weist man notfalls durch Rechnungen nach. Solange aber noch bei Banken und Goldhändlern anonyme Tafelgeschäfte bis 15000€ in Gold erlaubt sind, wird man auch das nicht brauchen.



    Und bitte keine Diskussionen darüber, dass sich Gesetzeslagen auch ändern können. Das ist auch klar......

  • Hallo zusammen,


    ich lese seit einigen Monaten gern und oft hier im Forum mit, weil mich (auch aus beruflichen Gründen) Meinungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, ganz besonders interessieren. Ich habe hier im Forum schon sehr viele interessante Infos und schlüssige Analysen bekommen – danke dafür!


    Weil ich nicht gleich überall meinen Senf dazugeben muß, war ich bisher nur Leser, aber jetzt kann ich Euch vielleicht etwas zurückgeben. Es wurden hier einige richtige und halbrichtige Behauptungen aufgestellt. Ich versuche, das Ganze, so gut ich es eben kann, darzustellen.


    Problem:


    118 verschiedene Gesetze, 87 Verordnungen und über 100.000 Verwaltungsvorschriften – das sind die Zahlen allein für das deutsche Steuerrecht. Und zu allem Überfluss ist dieses Steuerrecht höchst lebendig: 2007 wurde es von der großen Koalition in über 200 Punkten geändert!


    Frage: Zu versteuernde Einkünfte oder nicht?


    Hauptmerkmal, ob Einnahmen zu versteuern sind, ist meines Wissens die sogenannte Nachhaltigkeit. Sind Einnahmen nachhaltig, also regelmäßig, dann müssen sie auch versteuert werden. Dabei muß es sich nicht einmal zwingend um eine gewerbliche Tätigkeit handeln.


    Bsp. A:


    Herr A gewinnt im Lotto oder bei Herrn Jauch eine Million Euro. Sogar das Finanzamt sieht ein, dass es sich hier nicht um eine regelmäßige Einnahme handelt. Somit ist der Gewinn steuerfrei. (Zinseinkünfte, die daraus entstehen, dass Herr A sein gewonnenes Geld auf die Bank legt, kommen regelmäßig und sind dann natürlich zu versteuern.)


    Bsp. B:


    Herr B macht gern bei Quizspielen im Fernsehen mit, bei denen leichtbekleidete Damen Geldgewinne in drei- oder vierstelliger Höhe versprechen. Und er gewinnt – und zwar 4, 5 oder 6 mal im Kalenderjahr! Und das erzählt er auch noch seinem Nachbarn, einem Finanzbeamten!


    Frage: muß Herr B das jetzt versteuern?


    Antwort: es kommt darauf an! Und zwar nicht auf die Höhe des Gewinns oder gar auf die Oberweite der Moderatorin, sondern darauf, in welchem Bundesland Herr B wohnt.


    Denn trotz der vielen Gesetze und Verordnungen ist die Frage der Nachhaltigkeit soviel ich weiß nicht Bundes-, sondern Ländersache und als solche nicht einheitlich geregelt. Bayern und Baden-Württemberg sind bekannt dafür, solche Dinge sehr restriktiv zu behandeln, während das in den neuen Bundesländern deutlich lockerer gesehen wird. (Darum kann ich mir auch gut vorstellen, dass die Anzahl der Verkäufe pro Kalenderjahr, bei denen Nachhaltigkeit vorliegt und die hier im Sräd einmal mit 5 und einmal mit 80 Verkäufen angegeben wurde, beide korrekt sind.)


    Wer es genau wissen will, muß bei seinem Wohnsitzfinanzamt oder einem guten Steuerberater nachfragen. Denn - Vorsicht! Wenn der Münzverkauf dem Finanzamt bekannt wird und als nachhaltig und damit als gewerblich eingestuft wird, kann es gemein werden. Dann werden unter Umständen noch die vorangegangenen Kalenderjahre von einem Betriebsprüfer geprüft und die nicht versteuerten Einkünfte der Vorjahre können, wenn keine schlüssigen Belege vorliegen, zum Zwecke der Besteuerung geschätzt werden! Dazu kommen noch heikle Fragen, die die Mehrwehrsteuer betreffen, wenn auch Silbermünzen verkauft wurden – diese muß dann zusätzlich nachträglich abgeführt werden. Zusammenfassend: kein schönes Szenario!


    Ich selbst bin kein Steuerberater (muß mich aber beruflich bedingt manchmal in bestimmte Problemstellungen einarbeiten), darum sind Irrtümer in diesem Beitrag vorbehalten und alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Falls Ihr weitere Fragen dazu habt, bitte nicht an mich – ich hab alles gesagt, was ich zu dieser Fragestellung weiß!


    Zitat zum Schluß:


    „Der Steuerzahler - das einzige Lebewesen, dem man das Fell mehrmals über die Ohren ziehen kann.“


    Jean Baptiste Colbert 1619 – 1683, Finanzminister Ludwigs XIV.


    Grüße!


    Silberfilli

  • Alles im Prinzip richtig, aber eben auch nicht wirklich relevant im Anlagebereich. Gold- und Silberanlagemünzen sind als solche gekennzeichnet und erfüllen einzig diesen Zweck, Geldanlage. Genauso wie Aktien. Wenn Du Deine Aktien wieder verkaufst, kommt das Finanzamt auch nicht und sagt Dir, Du musst MwSt abdrücken, weil Du 50 mal in einem Jahr Aktien verkauft hast. Versteuern musst Du die Einkünfte im Rahmen der Regelungen zur "Spekulationssteuer", beim Gold nicht anders.




    Mit Anlageprodukten darf man natürlich auch nachhaltig Gewinne machen. Alles kein Problem. Hier würde sich tatsächlich erst beim gewerblichen Handel Probleme ergeben.



    Und Gewinne aus Gewinnspielen sind schlicht und ergreifend immer steuerfrei, egal, ob Du einmal in zehn Jahren gewinnst, oder jeden Tag dreimal.

  • Dank an Silberfilli für den ausführlichen Beitrag - ich kann mich auch erinnern, das dies mal in einem TV-Beitrag (in Bezug auf ibäh-Verkäufe) thematisiert und auch so erläutert wurde - Fazit war: Vorsicht, je Bundesland unterschiedlich...
    Am besten Maul halten, alles bunkern...

  • Zitat Xray:


    Und Gewinne aus Gewinnspielen sind schlicht und ergreifend immer steuerfrei, egal, ob Du einmal in zehn Jahren gewinnst, oder jeden Tag dreimal.


    ... ja, das denken viele, aber leider denken viele falsch!


    Die nachhaltige (siehe oben) Teilnahme an Fernseh- bzw. Radioquizsendungen und der erzielte Gewinn daraus sind steuerpflichtig.



    Zitat:



    BUNDESFINANZHOF


    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.


    EStG § 22 Nr. 3



    Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06



    Zitatende



    Quelle:


    http://www.bundesfinanzhof.de/…gen/2008.3.05/9R3906.html


    Underscheidungsmerkmal zum reinen Glücksspiel ist, soweit ich weiß,


    - erstens die nachhaltige Teilnahme und


    - zweitens das aktive Handeln.


    Nochmal: ich bin kein Steuerberater und lasse mich gern korrigieren - von jemandem, der wirklich Ahnung hat oder sich vorher die Mühe macht, gründlich zu suchen.



    Grüße,



    Silberfilli


  • Und Gewinne aus Gewinnspielen sind schlicht und ergreifend immer steuerfrei, egal, ob Du einmal in zehn Jahren gewinnst, oder jeden Tag dreimal.


    Das ist ein Irrglaube^^
    Selbst Einnahmen aus Glücksspiel wie Roulette oder Poker sind nicht grundsätzlich steuerfrei. Als Beispiel gilt Poker eindeutig als Glücksspiel, wird in vielen Casinos und Spielbanken angeboten. Ohne das jetzt diskutieren zu wollen, ist es gesetzlich zwar Glücksspiel, aber wer sich auskennt und Mathematik beherrscht weiss, dass dem nicht grundsätzlich so ist und man damit regelmässige Einkünfte erzielen kann.
    Und hier sind wir am Punkt der nachhaltigen Einkünfte - egal wo die herkommen, sie sind zu versteuern. Wer jede Woche beim Poker xxxx Euro gewinnt und langfristig mit einer eintreffenden Gewinnerwartung spielt, geht einer erwerbsähnlichen Arbeit nach, und die Einkünfte sind zu versteuern.


    Das gleiche gilt für Gewinnspiele usw., es ist immer steuerpflichtig und dem Finanzamt zu melden wenn man solche sachen erwerbsmässig macht und regelmässige Einkünfte erzielt ;)

  • Hi!


    Es ist schier unglaublich daß hier Niemand definitiv bescheid weiß - kein Steuerbeamte oder Steuerberater hier an Bord?!?


    Und noch weniger verstehe ich, daß offensichtlich nicht mal große Münzhändler wie ProAurum etc. genaue Informationen hierzu einholen um Kunden richtig beraten zu können. Ich halte das nämlich für einen äußerst entscheidenden Punkt! Falls Anlagemetalle/Münzen keinen Sonderstatus genießen (wie etwa Aktien und andere Wertpapiere), sind sie zur Anlage völlig obsolet da man sie zwar in unbegrenzten mengen kaufen kann, aber nie wieder verkaufen ohne als gewerblicher Händler eingestuft (und besteuert!) zu werden.


    Wenn Münzen/Barren als normale Waren gelten, so ist es doch völlig Wurscht ob nun die Grenze zur Nachhaltigkeit bei 5 oder 80 pro Jahr liegt, v.a. wenn es um 1Oz Silbermünzen geht.

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