Hm, sobald die Bank Kenntnis von dem Todesfall des Inhabers hat, werden Kontoverbindungen, Kontostand, Sparbücher und auch das Vorhandenseins eines Schliessfaches automatisch der Erbschaftssteuerstelle gemeldet. Hier in Hessen ist das Fulda. Das Amt ist also schon voll informiert und weiss fast alles, ausser dem Inhalt des Schliessfaches. Sollte der Erbe tatsaechlich den Schluessel fuer das Fach und zusaetzlich die Zugangskontrolle zum Tresorraum gehabt haben und nach dem Todesfall am Schliessfach gewesen sein, hat er ein Problem. Hier in meiner Bank und ich denke wohl ueberall so aehnlich, wird der Ein- und Ausgang aus dem Tresorraum voll automatisch aufgezeichnet. Das Oeffnen und Schliesen des Schliessfaches ebenfalls. Ich kann jedenfalls jedes mal im Nebenraum einen Drucker hoeren der alles saeuberlich protokolliert. Die Erbschaftssteuerstelle wird auch eine Sperrung des Faches veranlassen koennen und es wird erst in Gegenwart eines Beamten geoeffnet. Das koennte wohl im Interesse des Fragestellenden sein.
Das meint Paul aus Frankfurt am maaaaaa