Hallo,
nach "langem Kampf" (s.o.) kam bei mir folgendes raus, per E mail:
"Bitte teilen Sie uns Ihre früheren Anschriften mit.Diese Anschriften dienen der eindeutigen Identifizierung Ihrer Person. Eine eindeutige unddamit sichere Zuordnung Ihrer Anfrage zu Ihren persönlichen Daten ist ohne Voranschriftennicht möglich. Diese Regelung dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten.Bitte beachten Sie, dass die unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten viaE-Mail (wozu auch die Ausweiskopie oder Meldebestätigung gehört) immer das Risiko birgt,dass diese durch Dritte abgefangen werden könnten.
▪ Bitte senden Sie uns eine beidseitige, gut lesbare Kopie Ihres gültigen Personalausweises mitaktueller Adresse, bzw. Ihres Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung.
Die in unserem Datenbestand zu Ihrer Person gespeicherten Adressdaten weichen von denAngaben in Ihrer Anfrage ab. Eine eindeutige und damit sichere Zuordnung Ihrer Anfrage zuIhren persönlichen Daten ist daher aktuell nicht möglich.
Bitte senden Sie uns als NachweisIhrer aktuellen Anschrift eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Personalausweises mit aktuellerAdresse, bzw. Ihres Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung, auf der die Angaben Name,Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Gültigkeitsdatum gut lesbar sind. Nichterforderliche Angaben, wie z.B. Nationalität, Augenfarbe und Größe sowie die 6-stelligeZugangsnummer (nur bei neuen Personalausweisen ab 1.11.2010 vorhanden), können Sie inIhrem eigenen Interesse schwärzen.Bitte beachten Sie, dass die unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten viaE-Mail (wozu auch die Ausweiskopie oder Meldebestätigung gehört) immer das Risiko birgt,dass diese durch Dritte abgefangen werden könnten."
Naja, "Besten Dank für nichts!"
Ziehe ich aber trotzdem durch, aber vorher:
Was von dem ganzen Geröll fordern die gesetzteswidrig an?!
Bzw. was muss ich denen NICHT senden...
Das ist hier mittlerweile echt eine Mischung aus 1984 und Huxley...
Liebe Grüße
Marek