Um Steuerbetrug und Missbrauch von Sozialdienstleistungen einzudämmen, erhalten Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Ämter seit April 2005 jedoch ebenfalls Kontoeinsicht. Im vergangenen Jahr haben die Ämter 27.749 Privatkonten kontrolliert – im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um zehn Prozent!
http://www.bild.de/BILD/ratgeb…imnis-steuerfahndung.html
Bildniveau halt.
Du musst den Artikel auch zu Ende lesen. Da steht nämlich genau das was ich gesagt habe:
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"Eine Kontenabfrage darf aber erst dann erfolgen, wenn ein Bürger Zweifel
an Angaben in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht
es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse."
Wird mein Kontostand weitergegeben?
Der Fiskus kann die Stammdaten (Kontonummer, Name der Bevollmächtigten und Eröffnungsdatum) der Bankkunden abrufen, dazu gehören auch die Anzahl der Depots und Konten. Der Kontostand bleibt aber außen vor. Nach diesem dürfen die Behörden erst fragen, wenn sich ein konkreter Verdacht ergeben hat.
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(Anmerkung von mir: zunächst muss immer der Beschuldigte selbst befragt werden, nur wenn diese Befragung keine Aufklärung bringt, dürfen weitergehende Informationen eingeholt werden)