Beiträge von askanier

    Rambo: Ganz meine Meinung!
    elpollo: Welcome Friedrich! :thumbup:


    Ich habe eher ein Problem mit Münzen des KR in VZ, da ich dann eher davon ausgehe, dass es sich um NP handelt.
    Mittlerweile weiß man schon in etwa, wo man hingucken muss - bei den wirklich guten NP bleiben aber Zweifel.
    Ich habe noch einen Bayern (74 oder 76? ), der mir zu gut erscheint. Dürfte ich den an dieser Stelle mal zur
    Begutachtung zeigen?

    Noch so eine Perle von ebay:


    Hallo Herr xxxxx,


    vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie für den Artikel xxxxxxxxxxxxx die Bewertung "Topexemplar, schnelle Lieferung! Vielen Dank!" abgeben wollten, es wurde aber nicht zugelassen, mit dem Hinweis, dass der Kommentar unzulässige Wörter enthält. Sehr gern bin ich Ihnen behilflich.


    Es tut mir leid, dass Sie diese Situation erlebt haben. Ich bin Ihrem Anliegen nachgegangen und habe festgestellt, dass Sie die Transaktion bereits bewertet haben.


    Unser System erkennt bei der Blockierung kein Komas und keine Leerzeichen. Daher wurde in Ihrem Bewertungskommentar ein obszöner Ausdruck blockiert: "Topexemplar, schnelle Lieferung! Vielen Dank!" So wurde Ihr Kommentar nicht zugelassen.


    Herr xxxxxxx, ich entschuldige mich für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Handel auf eBay.


    Mit freundlichen Grüßen


    xxxxx xxxxxx


    eBay-Kundenservice


    :D

    Käuferschutz nur bei Paypal-Zahlung oder bei dieser relativ neuen ebay-Zahlung, bei der an ebay gezahlt wird (im Hintergrund wahrscheinlich eben auch wieder paypal - da Tochter). Der im Bild dargestellte Prozessablauf ist nur eine Beruhigungspille.

    Interessante Frage, die sich wahrscheinlich darauf reduziert, wer der Eigentümer des Geldes ist und welche Rechte
    er am Geld hat. So wie ich das verstanden habe, ist in D der berechtigte Besitzer des Geldes auch der Eigentümer.
    Damit ist der Eigentümer auch berechtigt, mit seinen Sachen anzustellen, was immer er auch will (wenn er damit nicht
    andere schädigt). Aber das kann in anderen Ländern natürlich völlig anders aussehen bzw. die zugrunde liegenden
    Gesetze können entsprechend umgebogen werden.

    ...und Leute die sich weniger Gedanken darum machen. Dies zu Vergleichen mit materiellen Dingen, die nunmal vom Einkommen abhängen ist Schwachsinn.


    Nun ja, es gibt aber eben auch Leute, die z.B. das Kindergeld als zusätzliches Einkommen betrachten.
    Zugegeben, das mag eine pathologische Denkweise sein, aber sicher nicht ungewöhnlich in Kreisen,
    in denen es vielleicht auf jeden Cent ankommt. Man müsste vielleicht mal einen Soziologen/Psychologen
    fragen, wieviel sozialer/finanzieller Druck notwendig ist, um in der Nachwuchs-Frage auf die einfache
    logisch-materialistische Denkschiene abzudriften. Welche Impulse/Anreize braucht eine Gesellschaft,
    um zur "Kinderfabrik" zu werden?
    Interssantes Thema das.

    Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetzes 2013 wird der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz für Silberanlagemünzen von derzeit 7% zum 1. Januar 2014 auf 19% angehoben.
    Damit tritt diese seit langem geplante Steuersatzänderung ein Jahr später in Kraft, als im Vorfeld politisch geplant wurde.


    Steht das im Jahressteuergesetz 2013 so drin? Stehen Änderungen, die für 2014 geplant sind für gewöhnlich im Gesetz für 2013?
    Die Sau hat ja schon wunde Haxen, so sehr wie die durchs Dorf getrieben wurde. ?)
    Derzeit halte ich es wie die bemannte Raumfahrt zum Mars: vielleicht kommt sie, vielleicht aber auch nicht.

    findet die Gesetzesänderungen unter dem Suchterminus "Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert" und "Jahressteuergesetz 2013


    Wenn ich dem Link folge, den mir google anbietet, dann lande ich bei einer Anfrage des Hrn. Schäffler:
    Warum ist die Bundesregierung der Meinung,
    dass die Aufforderung der Europäischen Kom-
    mission, die deutschen Vorschriften im Zu-
    sammenhang mit der Umsatzbesteuerung des
    Handels von Kunstgegenständen und Samm-
    lungsstücken seien auf einen Verstoß gegen
    zwingendes europäisches Recht (Richtlinie
    2006/112/EG des Rates über das gemeinsame
    Mehrwertsteuersystem) zu überprüfen, die und
    auch die Mehrwertsteuer auf Anlagemetalle,
    beispielsweise Silbermünzen, betrifft, und was
    plant die Bundesregierung in Bezug auf eine
    Änderung der Gesetzeslage, insbesondere im
    Hinblick auf das Jahressteuergesetz 2013?


    Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk:
    Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertrags-
    verletzungsverfahren wegen eines über die rechtlichen Grenzen des
    Artikels 103 der Richtlinie 2006/112/EG hinausgehenden Anwen-
    dungsbereichs der Umsatzsteuerermäßigung für Kunstgegenstände
    und Sammlungsstücke eingeleitet. Zu den bislang begünstigten Ge-
    genständen gehören bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen u. a.
    auch Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, insbesondere
    Münzen aus Edelmetallen (z. B. Silbermünzen, vgl. Nummer 54
    Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum Umsatzsteuerge-
    setz). Ob der sich im parlamentarischen Verfahren befindliche Regie-
    rungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 um Maßnahmen zur
    EU-rechtlich gebotenen Einschränkung des ermäßigten Umsatz-
    steuersatzes für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergänzt
    werden wird, liegt in der Entscheidung des Gesetzgebers.


    Wenn man dann die aktuelle Diskussion zum Jahressteuergesetz 2013 verfolgt (ich habe den
    letzten Wechsel diesbzgl. zwischen Bundesrat und Regierung im Thread "Warum der Silberpreis
    explodiert" angehangen), findet man lediglich eine beabsichtigte Änderung zum §14a Absatz 6:
    § 14a Absatz 6 Satz 1
    Durch § 14a Absatz 6 Satz 1 UStG wird Artikel 226 Nummer 13 und 14 MwStSystRL umgesetzt.
    Nach Artikel 226 Nummer 13 und 14 MwStSystRL muss die Rechnung in Fällen der Besteuerung
    von Reiseleistungen und der Differenzbesteuerung die Angabe „Sonderregelung
    für Reisebüros“ bzw. „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/
    Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“ enthalten.


    UstG: § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen


    In meinen Augen also immer noch nichts belastbares. Sieht alles aus wie "Warten auf Godot".
    Oder versteckt sich hinter "Artikel 226 Nummer 13 und 14 MwStSystRL" die Unterscheidung
    zwischen 7% und 19% ??

    Im Newsletter vom Silbertresor:
    "Umsatzsteuer: Silber bald mit 19% ?
    Die Gerüchte machen ja seit mehrere Jahren die Runde, aber derzeit scheint sich eine Änderung des bisher ermäßigten Silbersteuersatzes von 7% auf die normalen 19% zu erhärten. Das Gesetz hat bereits den Bundestag passiert. Die Einführung ist für den 01.01.2013 geplant. Das Bundesministerium der Finanzen bezieht sich dabei auf EU Vorgaben. Eine Nichteinführung würde eine Klage gegen Deutschland verursachen, daher wird die Erhöhung auf 19% unweigerlich kommen."
    Ich hatte darauf mal unter http://www.bundestag.de etwas gestöbert, aber keinen Hinweis diesbzgl. gefunden. Wird die Nummer jetzt herbeigeredet oder bin ich zu blöd zum suchen?

    5 bestellt und eine bekommen. Lag ein kleiner grüner Zettel mit drin:
    "Die Nachfrage übertrifft das uns verfügbare Kontingent bei weitem. Aus Gründen der Fairness und um so viele Kunden wie möglich bedienen zu können, haben wir uns entschieden, die Liefermenge auf 1 Exemplar je Haushalt festzusetzen."
    Aus der Sicht von Reppa verständlich, trotzdem schade für mich :(