Warte mal erst die Bestellbestätigung ab.Da ist ein Fehler auf der Seite,2 Preise für ein und dieselbe Münzeist schon merkwürdig.Bei Reppa gibt's sowas manchmal auch eine Münze zum Sonderpreis +Abbo.Oder ohne
Abbo dann aber jenseits von gut und böse.
Richtig. Die automatische Bestellbestätigung hat wenig zu sagen.
Wichtig ist die manuelle Bearbeitung, und die darauf folgende Auftragsbestätigung.
Die wäre dann rechtsverbindlich. Sollte der Herr Anwalt aber wissen.
Solange die nicht da ist, ist gar nichts in trockenen Tüchern.