@John Doe Silver
Dass du hier nach Sperrung rufst wegen "Nichts", ist ja dein Ding.
Aber dass du hier gegen Gesetze verstößt ist okay?
§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,
1.verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.
Tierpornographie
Der Begriff der Tierpornographie ist schnell geklärt: Es handelt sich dabei um die Darstellung (in Form von Schrift, Bild, Ton, Film, Comic, etc., etc.) von sexuellen Handlungen zwischen Menschen und Tieren. In diesem Zusammenhang eine sexuelle von einer nicht sexuellen Handlung auseinander zu halten ist in der Regel nicht schwer. Der Akt des Geschlechtsverkehrs muss hierfür nicht dargestellt sein.