ZitatOriginal von GoldBullish
...sind Silbermünzen in Deutschland (und damit auch bei der Einfuhr) mit 7% MwSt belegt, Gold-Anlagemünzen mit NULL Prozent.
Als Goldanlagemünze gilt, was mind. 900/1000 fein ist, nach 1900 Zahlungsmittel ist oder war und dessen marktüblicher Preis nicht über 180% des reinen Edelmetallwertes liegt.
Dies ist die Grobformel. Es gibt natürlich zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen etc.
...m.W. liegt die Grenze für Anlagegold beim Jahr 1800...
Abwicklung:
EU: keine Probleme
Nicht-EU: 50 % Wahrscheinlichkeit, zum Zollamt gehen zu dürfen (mitnehmen: Kaufquittung, Überweisungsbeleg, Münzkataloge & Waage genügt für einfache Fälle, ... :D)
Eine Ebay-Kaufabrechnung belegt anscheinend, dass dies ein marktüblicher Preis ist.