Will da jetzt gar nicht eine längere Diskussion starten, dass der Verkäufer versucht mehr für seine wäre zu bekommen, als sie wert ist steht ausser frage.
Das das ganze nicht mehr ist als ein schlecht geprägter Briefbeschwerer, ist auch klar!
Aber.
"Der Verkäufer versucht durch Täuschung den Käufer zu einer Willenserklärung zu motivieren/bringen. "
Wenn man jetzt besondre spitzfindig ist könnte man so weit gehen und sagen, dass das sogar der Geist von "Werbung" im allgemeinen ist.
McDonalds versucht auch durch das zeigen von Grünen Feldern zu suggerieren das Ihr Frass gesund wäre.
Wie weit darf Werbung gehen (?) ist da die zentrale Frage.
Wieviel Vorwissen kann man vom Käufer erwarten, bevor es zur bewussten Täuschung wird ?
Da gibt es ganze Studienabschnitte , die sich mit nichts anderem beschäftigen
Das ist alles sehr sehr offen und oftmals nur über persönliche Meinung zu definieren.
Ich bin dem Verkäufer weder bekannt noch nahe, aber einen Strafbestand (Betrug)
"Wer in der Absicht, sich (...) Vermögensvorteil zu verschaffen (...) daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt "
kann ich nicht erkennen, solange alle Informationen in der Auktion der Wahrheit entsprechen, was sie (mmn.) tuen.
Also wäre es ebenfalls ein Strafbestand, denjenigen des Betruges zu bezichtigen.
Ob jetzt ein Neusiberbarren auch ein Silberbarren ist. Oder ob nur ein "Feinsilberbarren" den Namen Silberbarren tragen darf, wäre mmn. eher ein Fall fürs Markenschutzrecht.
bzw. wäre es spannend ob es hierzu schon irgendwelche Urteile gibt.
Am einfachsten wäre es, würde Ebay eine Kategorie "Nachgeprägte Edelmetalle" oder "Edelmetalle unter 50% Reinheit" oder so einführen würde.
Dann könnten solche Auktionen in der Rubrik "Edelmetalle" als Vorspiegelung falscher Tatsachen definiert werden.
Damit könnte man allen dieser (entschuldigt) Scheissauktionen endlich mal die Grundlage entziehen.
Ich werd mal suchen, ob ich was dazu finde.