Beiträge von marcdelsol

    Hi,
    bin auch Student, habe einige kleinere Mengen in physischen Edelmetallen.
    Solltest du physisches Edelmetall kaufen wollen, schau mal bei Ebay.
    (Natürlich mit einer gewissen Vorsicht)
    Zur Lagerung kein Bankschließfach.
    Du glaubst nicht, wo man solch kleine Barren überall verstecken kann!
    Musst dir aber merken, wo du sie versteckst!


    Habe vor kurzem mindestens 2 Stunden gebraucht, um ein Stückerl Gold
    zu finden..... bei 15qm Wohnfläche.....

    Nochmal zu unserer Ebay-Münze:
    Es handelt sich um einen Erklärungsirrtum gemäß § 119 Absatz 2 Variante 1 BGB


    Ich zitiere aus dem Jura-Lehrbuch Rolf Schmidt, BGB AT, Randnummer 1307:
    "Beim Erklärungsirrtum setzt der Erklärende ein anderes Erklärungszeichen als gewollt. Typische Fälle sind das Sichversprechen, Sichverschreiben, Sichvertippen, Sichvergreifen usw."


    Daher liegt ein Anfechtungsgrund vor und es greift § 142 BGB, das Geschäft ist nichtig.


    Der Link von Holgi bezeichnet allerdings einen völlig anderen Sachverhalt:
    Zum einen wurde die Anfechtung nicht richtig erklärt und war dann auch nicht zu
    beweisen, da telefonisch erklärt (und damit nicht beweisbar)
    Der Vertragspartner von Holgi hat aber auf jeden Fall die Anfechtung erklärt und dies auch per E-Mail, also beweisbar.


    Ganz wichtig:
    In dem Urteil steht nicht, dass ein Sofort-Kauf nicht dem Erklärungsirrtum unterliegen kann.

    Hi Mero,
    der Link, den du reingestellt hast, bezeichnet leider einen anderen Sachverhalt.
    Denn dort hat der Verkäufer erst gesagt, er habe die Ware nicht etc und erst später (laut Gericht zu spät) die Anfechtung erklärt.


    Aber Holgi muss davon ausgehen, dass der Verkäufer sagt, er habe sich im reinstellen vertan.
    Dann ist das Geschäft gemäß § 142 BGB nichtig, der Verkäufer ist allerdings gem § 122 BGB zum Ersatz des negativen Schadens verpflichtet, d.h., er muss den Käufer so stellen, als habe er nie etwas von dem Geschäft gehört.
    (also das was ich oben bzgl Schadensersatz gesagt habe, war falsch)
    Sprich, du wirst leider nichts bekommen, denn ein Schaden würde z.B. entstehen, wenn du jetzt eine besondere Schatulle gekauft hättest, um die Münze reinzutun oder ein Schließfach gemietet hättest. Musst das natürlich alles beweisen.
    Aber den Wert der Münze wirst du nicht bekommen.


    Aber der Verkäufer wird bestimmt eine gütliche Einigung anbieten, denn er möchte ja keine schlechte Bewertung

    Hi Mero,
    der Link, den du reingestellt hast, bezeichnet leider einen anderen Sachverhalt.
    Denn dort hat der Verkäufer erst gesagt, er habe die Ware nicht etc und erst später (laut Gericht zu spät) die Anfechtung erklärt.


    Aber Holgi muss davon ausgehen, dass der Verkäufer sagt, er habe sich im reinstellen vertan.
    Dann ist das Geschäft gemäß § 142 BGB nichtig, der Verkäufer ist allerdings gem § 122 BGB zum Ersatz des negativen Schadens verpflichtet, d.h., er muss den Käufer so stellen, als habe er nie etwas von dem Geschäft gehört.
    (also das was ich oben bzgl Schadensersatz gesagt habe, war falsch)
    Sprich, du wirst leider nichts bekommen, denn ein Schaden würde z.B. entstehen, wenn du jetzt eine besondere Schatulle gekauft hättest, um die Münze reinzutun oder ein Schließfach gemietet hättest. Musst das natürlich alles beweisen.
    Aber den Wert der Münze wirst du nicht bekommen.


    Aber der Verkäufer wird bestimmt eine gütliche Einigung anbieten

    Der Irrtum muss dem anderen (also dem Käufer) unverzüglich nach Kenntnis
    mitgeteilt werden. Wenn der Verkäufer übers Wochenende im Urlaub ist und eventuell erst Dienstag bemerkt, dass er da einen Fehler gemacht hat, kann er es dann noch mitteilen.


    Die Münze wirst du nicht bekommen
    Du kannst allerdings Schadensersatz verlangen in der Höhe des Wertes der Münze, jedoch ist das Problem, dass der Wert offensichtlich verdammt viel höher ist als der Kaufpreis.


    Lass dich einfach mal überraschen und den Verkäufer den ersten Schritt zur Einigung machen.

    Ist der Ballast (die Statequarters) eigentlich offizielles Zahlungsmittel in den USA?
    Hab nämlich auch grad bestellt und da ich demnächst zu den Amis gehe, könnt ich da doch diesen Statequarter-Müll loswerden :)

    Hallo,


    ich habe einige kleine Silberbarren, die
    allerdings angelaufen sind, z.T. sogar schon nahezu schwarz.


    Stellt das eine Wertminderung dar, bezahlt mir dann beispielsweise
    die Bank weniger dafür?


    Krieg ich das "Angelaufene" irgendwie wieder schonend weg?


    Vielen Dank,


    Grüße


    MARC!!