War doch "Sofort-Kauf"!
Vielleicht hat jemand zugeschlagen....
Obwohl man trotzdem den Artikel sehen sollte
3. Januar 2025, 00:53
War doch "Sofort-Kauf"!
Vielleicht hat jemand zugeschlagen....
Obwohl man trotzdem den Artikel sehen sollte
Hab mal ne Frage:
Was ist der Unterschied zwischen Grains, Grain, Gramm usw.....
Irgendwie konnt mir Wikipedia nicht helfen....
Ist das eine Unze, denn von den Abmessungen passt's:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=42724&item=8412967049
Ich kann mich dunkel erinnern, dass es schonmal so ne Diskussion hier
im Forum gab, hab sie aber nicht gefunden.
Verdammt, MDM hat mir ne Mahnung für nen Portugaleser geschickt, den
ich nicht bekommen hab....
Wie geht ihr in so nem Fall vor?
Hi,
bin auch Student, habe einige kleinere Mengen in physischen Edelmetallen.
Solltest du physisches Edelmetall kaufen wollen, schau mal bei Ebay.
(Natürlich mit einer gewissen Vorsicht)
Zur Lagerung kein Bankschließfach.
Du glaubst nicht, wo man solch kleine Barren überall verstecken kann!
Musst dir aber merken, wo du sie versteckst!
Habe vor kurzem mindestens 2 Stunden gebraucht, um ein Stückerl Gold
zu finden..... bei 15qm Wohnfläche.....
Verdammtes Ebay-Pack:
Hab letzte Woche drei Kilo-Silberbarren verscherbelt und jetzt wollen zwei die Ware gar nicht ("nö, falsch geboten") und vom dritten Bieter hör ich nix....
Super!
Okay, hab ich mir doch schon fast gedacht!
Vielen Dank!!!!!!!!!!
Kuckt mal hier, was der sympathische Discounter Lidl zusammen mit MDM
rausbringt....
http://www.lidl.de/de/home.nsf…Set_zur_FIFA_WM_2006.ar14
Was haltet ihr davon???
Grüße
Marc
Silber bei 13,30; Gold bei 690.....
Rein oder warten?
Nochmal zu unserer Ebay-Münze:
Es handelt sich um einen Erklärungsirrtum gemäß § 119 Absatz 2 Variante 1 BGB
Ich zitiere aus dem Jura-Lehrbuch Rolf Schmidt, BGB AT, Randnummer 1307:
"Beim Erklärungsirrtum setzt der Erklärende ein anderes Erklärungszeichen als gewollt. Typische Fälle sind das Sichversprechen, Sichverschreiben, Sichvertippen, Sichvergreifen usw."
Daher liegt ein Anfechtungsgrund vor und es greift § 142 BGB, das Geschäft ist nichtig.
Der Link von Holgi bezeichnet allerdings einen völlig anderen Sachverhalt:
Zum einen wurde die Anfechtung nicht richtig erklärt und war dann auch nicht zu
beweisen, da telefonisch erklärt (und damit nicht beweisbar)
Der Vertragspartner von Holgi hat aber auf jeden Fall die Anfechtung erklärt und dies auch per E-Mail, also beweisbar.
Ganz wichtig:
In dem Urteil steht nicht, dass ein Sofort-Kauf nicht dem Erklärungsirrtum unterliegen kann.
Hi Mero,
der Link, den du reingestellt hast, bezeichnet leider einen anderen Sachverhalt.
Denn dort hat der Verkäufer erst gesagt, er habe die Ware nicht etc und erst später (laut Gericht zu spät) die Anfechtung erklärt.
Aber Holgi muss davon ausgehen, dass der Verkäufer sagt, er habe sich im reinstellen vertan.
Dann ist das Geschäft gemäß § 142 BGB nichtig, der Verkäufer ist allerdings gem § 122 BGB zum Ersatz des negativen Schadens verpflichtet, d.h., er muss den Käufer so stellen, als habe er nie etwas von dem Geschäft gehört.
(also das was ich oben bzgl Schadensersatz gesagt habe, war falsch)
Sprich, du wirst leider nichts bekommen, denn ein Schaden würde z.B. entstehen, wenn du jetzt eine besondere Schatulle gekauft hättest, um die Münze reinzutun oder ein Schließfach gemietet hättest. Musst das natürlich alles beweisen.
Aber den Wert der Münze wirst du nicht bekommen.
Aber der Verkäufer wird bestimmt eine gütliche Einigung anbieten, denn er möchte ja keine schlechte Bewertung
Hi Mero,
der Link, den du reingestellt hast, bezeichnet leider einen anderen Sachverhalt.
Denn dort hat der Verkäufer erst gesagt, er habe die Ware nicht etc und erst später (laut Gericht zu spät) die Anfechtung erklärt.
Aber Holgi muss davon ausgehen, dass der Verkäufer sagt, er habe sich im reinstellen vertan.
Dann ist das Geschäft gemäß § 142 BGB nichtig, der Verkäufer ist allerdings gem § 122 BGB zum Ersatz des negativen Schadens verpflichtet, d.h., er muss den Käufer so stellen, als habe er nie etwas von dem Geschäft gehört.
(also das was ich oben bzgl Schadensersatz gesagt habe, war falsch)
Sprich, du wirst leider nichts bekommen, denn ein Schaden würde z.B. entstehen, wenn du jetzt eine besondere Schatulle gekauft hättest, um die Münze reinzutun oder ein Schließfach gemietet hättest. Musst das natürlich alles beweisen.
Aber den Wert der Münze wirst du nicht bekommen.
Aber der Verkäufer wird bestimmt eine gütliche Einigung anbieten
Der Irrtum muss dem anderen (also dem Käufer) unverzüglich nach Kenntnis
mitgeteilt werden. Wenn der Verkäufer übers Wochenende im Urlaub ist und eventuell erst Dienstag bemerkt, dass er da einen Fehler gemacht hat, kann er es dann noch mitteilen.
Die Münze wirst du nicht bekommen
Du kannst allerdings Schadensersatz verlangen in der Höhe des Wertes der Münze, jedoch ist das Problem, dass der Wert offensichtlich verdammt viel höher ist als der Kaufpreis.
Lass dich einfach mal überraschen und den Verkäufer den ersten Schritt zur Einigung machen.
1/20 Panda da!
Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
(*hier würde jetzt ein Freu-Smiley stehen, wenn ich wüsste, wie ich das Ding rein bekomme....*)
Hat geklappt!!!!!!!!!!!!!!
24,50.................
Glückwunsch!
Jetzt kostet er 29,50.....
Ist der Ballast (die Statequarters) eigentlich offizielles Zahlungsmittel in den USA?
Hab nämlich auch grad bestellt und da ich demnächst zu den Amis gehe, könnt ich da doch diesen Statequarter-Müll loswerden
Hallo,
ich habe einige kleine Silberbarren, die
allerdings angelaufen sind, z.T. sogar schon nahezu schwarz.
Stellt das eine Wertminderung dar, bezahlt mir dann beispielsweise
die Bank weniger dafür?
Krieg ich das "Angelaufene" irgendwie wieder schonend weg?
Vielen Dank,
Grüße
MARC!!