Das einzige, das man dem Verkäufer vorwerfen kann (und muss), ist, dass er im Titel der Auktion "Gedenkmünze Sondermünze" verwendet hat, obwohl es eindeutig ist, dass es sich um Medaillen handelt. Also klassisches Keyword Spamming.
Ich bin kein Jurist, aber ich sehe nicht, dass es sich hierbei um Betrug handelt. Wucher scheidet ebenfalls aus.
meiner Meinung nach ist es sehr kritisch 10 Euro Münzen zu verkaufen die keine sind oder eine Fälschung sind. Es genügt dann auch nicht zu sagen das es eine Fälschung oder kein Zahlungsmittel ist. Ob die 10 Euroünze aus Silber oder nicht ist spielt keine Rolle. Zahlungsmittel oder nicht spielt auch keine Rolle da Zahlungsmittel eine andere Bedeutung hat.
z.B. ist die €1000 Gedenkmünze aus Frankreich kein Zahlungsmittel in Deutschland und Trotzdem echt.
Eventuall sind die überhaupt kein Zahlungsmittel aber man kann die bei der Bank tauschen!
Falschgeld in den Verkehr zu bringen ist strafbar auch wenn man dazu 10x schreibt das es Falschgeld und kein Zahlungsmittel ist