Beiträge von ShiningGold
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Ich kaufe am Montag bei 2800 nach.
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Das nimmt ja heute kein Ende. 🤮
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Kotzkübel läuft schon über! 🤮🤮
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Scheißtag, Scheißwoche, Scheißjahr!

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Weiter gehts mit der Kotzerei!

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Das war’s dann wohl wieder…… 🙄
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Also, schätze ich mal, daß die meisten hier Option 1 wählen, und cool bleiben
Ich bleibe....... hysterisch

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Krasse Story! 😮😮
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Ich kann gerne folgenden Weg anbieten:
Hallo Salo,
wirklich vielen, vielen Dank für dein Angebot.

Mit fiel noch ein, dass mein Cousin eine Firma hat.
Wir loten gerade aus, wie und ob.......
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Dazu passend……
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Nö, Sprit rauslassen oder Räder abmontieren und verladen
- Zunächst verkauft die GmbH das Auto an den Unternehmer oder an eine nahestehende Privatperson.
- Diese verkauft das Fahrzeug dann an eine andere Privatperson und wähnt sich aus der Haftung.
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Umweg riskant ist. Es gibt mehrere höchstrichterliche Urteile (u. a. BGH, Az. VIII ZR 175/04), die bestätigen, dass die Zwischenschaltung von Privatpersonen, die dem Gewerbebetrieb nahestehen, nicht zulässig ist. Man sagt zwar „wo kein Kläger, da kein Richter“ – falls der private Käufer des ehemaligen Firmenwagens aber doch klagt, haben Sie schlechte Karten. § 476 Abs. 1 BGB greift in diesem Fall ausdrücklich auch bei Umgehungsgeschäften: Der ursprüngliche Unternehmer haftet weiter. Die Konsequenzen können Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Rücktritt oder Schadenersatz sein.
Angesichts der Unmöglichkeit, einen Firmenwagen als Unternehmer ohne jegliche Gewährleistungspflicht an Privat zu veräußern, kommen Selbstständige schon mal auf die Idee, das Auto als „Bastlerfahrzeug“ zu bezeichnen. „Firmenwagen – gekauft wie gesehen“ oder „Firmenwagen als Bastlerfahrzeug abzugeben“ lauten Anzeigen, die bereits auf vorhandene Mängel hinweisen. Allerdings ändert das nichts an den Fakten: Die gesetzliche Sachmängelhaftung lässt sich auch über diesen Weg nicht ausschließen. Möglich ist lediglich eine sogenannte „negative Beschaffenheitsvereinbarung“ nach § 434 Abs. 3 BGB, in der konkret und gesondert benannte Mängel ausdrücklich aus der Haftung herausgenommen werden – pauschale „gekauft wie gesehen“-Klauseln reichen dafür nicht aus. Wenn es hart auf hart kommt, haben Sie das Nachsehen.
Der Verkäufer selbst beklagt, hier in meinem Fall, dass all die zu erfüllenden Auflagen es ihm erschweren, genutzte Firmenfahrzeuge zu veräußern.
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Oha....... was war da los??

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Kauf ihn halt ausdrücklich als Ersatzteilspender.
Kann man machen, dennoch könnte ich (wenn ich ein Arsch wäre) nach 11 Monaten und 29 Tagen Gewährleistung anmelden.
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Da ich schon länger nach einem Nachfolger für mein wohlverdienten Kangoo II suche......schaue ich gestern in meine gemarkte Liste bei "kleinanzeigen" rein, und traute meinen Augen kaum!

Da steht er zum Verkauf........ durchgehendes Scheckheft, sehr gepflegt, tippi-toppi, zu einem guten preis,
und dazu noch in einer seltenen Farbe auf die ich voll abfahre!

Aussagekräftige Fotos und eine wohl formulierte Anzeige...... leider im letzten Satz
"Verkauf nur an Export oder Händler"

Ich habe den Verkäufer (Firma) natürlich angeschrieben, welcher dann auch ausführlich geantwortet hat,
ein sympathischer Mann (leider sind nur wenige Verkäufer so), dennoch darauf besteht, wegen......ja
wegen der Gewährleistungspflicht. Ich würde es ja auch so machen.
Schade...... wirklich schade.

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Oder N wie Nichts!

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Was ein Scheißjahr!

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And the shit goes on.......

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Dieser täglich jämmerliche Chart........ das Gelumpe ist so erbärmlich!!

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Jetzt mal echt eyyy!!
Das ist doch nur noch Scheiße!