Beiträge von Goldpferd

    Tut mir leid, aber ich merke gerade, dass ich mich oben teilweise unklar ausgedrückt und damit selbst Verwirrung gestiftet habe. Ein Kassenbeleg war auf Nachfrage zu bekommen (also ein handgeschriebener Wisch mit den Daten des Händlers samt Steuernummer, der Ware und dem Preis - aber ohne Unterschrift, Rechnungsnummer oder Hinweis auf §25). Die Frage, ob ihr kein Problem damit habt, eine Plastikbox ohne Kaufbeleg mitzunehmen, bezog sich auf die Behauptung der Verkäuferin, dass die meisten Kunden so etwas nicht brauchen - deshalb dachte ich mir, ich frag hier mal an der Quelle. :D


    Für eine gültige Rechnung ist eine Unterschrift übrigens nicht erforderlich. Das Hauptmerkmal, das meinem Kassazettel gegenüber einer anonymen Rechnung fehlt ist daher die Rechnungsnummer. Laut bisheriger Recherche ist die Rechnungsnummer in erster Linie gegenüber dem Finanzamt wichtig - zum einen für den Vorsteuerabzug (meinerseits nicht beabsichtigt) und zum anderen im Falle einer Betriebsprüfung beim Händler (nicht mein Problem). Das disqualifiziert einen Kassabeleg ohne fortlaufende Nummer jedoch nicht als Erwerbsnachweis.

    Lieber Nachwächter,


    Zunächst einmal freut es mich, dass du Spaß hast an meinem Thread. Wenn du ihn aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du aber auch, dass es mir ums Prinzip ging. Ich wollte wissen, wie so ein Tafelgeschäft normalerweise abläuft. Ich hatte in diesem Zusammenhang klare Fragen formuliert:


    "Wie sind da eure Erfahrungen? Besteht ihr beim Kauf von Anlagemünzen grundsätzlich darauf, die Ware zu inspizieren, oder habt ihr kein Problem damit, ohne Kaufbeleg eine ungeprüfte Plastikbox zu erwerben? Findet ihr die Tatsache, dass sich ein Edelmetallhändler so gegen die Rechnungsausstellung wehrt, irgendwie ungewöhnlich?"


    Diese Fragen wurden von anderen Forumsmitgliedern auch verstanden und freundlich beantwortet (und zwar dahingehend, dass sie (1) immer darauf bestehen die Ware zu inspizieren und sie (2) es ebenfalls seltsam finden, wenn ein Händler keine Rechnung ausstellen mag). Danke dafür!


    In meinem zweiten Post hatte ich die Situation noch einmal präzisiert: Nämlich dass es sich um einen durchaus gängigen und als "seriös" geltenden Händler handelt, der selbstverständlich auch auf Goldseiten.de gelistet ist (also beileibe keine Hinterhofbude). Ich habe auch klar gemacht, dass es mir um die Zukunft geht (ich also überlege, wie ich mich beim nächsten Mal verhalten soll). Dazu wollte ich noch einmal wissen, ob für den konkreten Zweck (Versicherungsnachweis und - falls tatsächlich notwendig?! - den Behörden etwas vorlegen zu können) ein entscheidender Unterschied zwischen einem Kassabeleg und einer Rechnung besteht. Denn nach meiner Info reicht für die Versicherung auch ein Kassenbon, und von dem Risiko, dass die Behörden Anlagemünzen einziehen können, wenn man dafür keine Rechnung hat, habe ich noch nie zuvor gehört.


    Nun bist hier und machst dich über meinen Thread lustig. Was ist denn jetzt DA der Sinn? Muss man sich heutzutage echt immer trollen lassen, nur weil man ein Problem hat, das ein anderer vielleicht nicht hat oder nicht versteht? ?)

    Danke für die zahlreichen und auch schnellen Antworten. Die Frage der Warenprüfung war letztlich eine Risikoabwägung - für den Transport war mir auch die robuste Verpackung wichtig, mit aufgeschnittenen Verpackungsbändern hätte ich unter Umständen andere Probleme gehabt. Im Licht von "Rechnung verlangt doch nie einer!" wurde mir dann allerdings etwas mulmig.


    Ware habe ich natürlich zu Hause geprüft. 1a Qualität (soweit ich das beurteilen kann).


    Es handelt sich hier um ein traditionsreiches Haus mit günstigen Preisen, das auch auf Goldseiten.de als Münzhändler gelistet ist. Von den Räumlichkeiten her definitiv keine Hinterhof- sondern eher eine Vorderhofbude. Selber hatte ich eine lange Anreise, da bringt man ein "dann halt nicht" auch nicht so leicht über die Lippen wie wenn man um die Ecke nach.


    Trotzdem (auch für die Zukunft) denke ich immer noch über die Konsequenzen nach. Der Gedanke, dass vielleicht die Behörden einen Kaufbeleg sehen wollen, war mir nicht gekommen, denn wenn man anonym kauft, geht man ja eher davon aus, dass die Behörden die Ware ohnehin nie zu Gesicht bekommen. Ich dachte da eher an die Versicherung im Fall des Falles.


    Fragt sich, ob man in einer diese Situation mit einem Kassabeleg ausgelacht wird, wohingegen ein Dokument, auf dem das Wort "Rechnung" steht, das potenzielle Problem gelöst hätte?

    Liebes Forum,


    Ich habe vor kurzem erstmals Edelmetallmünzen bei einem renommierten Händler per Tafelgeschäft erworben. Ich erhielt eine Box, die mit Packbändern verschlossen war. Erwartet wurde, dass ich das Geld zahle, die Box ungeprüft übernehme und dann einfach wieder abziehe. Auf meine Frage nach einer Rechnung reagierte die Dame höchst erstaunt, angeblich verlangt das fast keiner. Ich bekam dann einen handgeschriebenen Kassazettel, falls ich eine Rechnung wolle müsse ich mit dem Chef reden, der sei jedoch diese Woche nicht im Haus.


    Mich befremdet das etwas. Es ist natürlich schön, wenn ein Unternehmen so von seinem tadellosen Ruf überzeugt ist, dass es sich selbst nicht im Verdacht hat, aber dass man sich da als Kunde gefälligst drauf verlassen soll, finde ich merkwürdig. Natürlich kann ein Geschäft, das dem Kunden Bleidukaten unterjubelt, nicht lange überleben, aber dass ein Unternehmen auf die schiefe Bahn gerät und am Schluss schnell noch mal die Kunden abzieht, bevor der Geschäftsführer überraschend in die Südsee abreist, hat es doch alles schon gegeben (insofern kann man sich auf eine Geschäftshistorie doch nie hundertprozentig verlassen).


    Wie sind da eure Erfahrungen? Besteht ihr beim Kauf von Anlagemünzen grundsätzlich darauf, die Ware zu inspizieren, oder habt ihr kein Problem damit, ohne Kaufbeleg eine ungeprüfte Plastikbox zu erwerben? Findet ihr die Tatsache, dass sich ein Edelmetallhändler so gegen die Rechnungsausstellung wehrt, irgendwie ungewöhnlich?


    Danke!