Tut mir leid, aber ich merke gerade, dass ich mich oben teilweise unklar ausgedrückt und damit selbst Verwirrung gestiftet habe. Ein Kassenbeleg war auf Nachfrage zu bekommen (also ein handgeschriebener Wisch mit den Daten des Händlers samt Steuernummer, der Ware und dem Preis - aber ohne Unterschrift, Rechnungsnummer oder Hinweis auf §25). Die Frage, ob ihr kein Problem damit habt, eine Plastikbox ohne Kaufbeleg mitzunehmen, bezog sich auf die Behauptung der Verkäuferin, dass die meisten Kunden so etwas nicht brauchen - deshalb dachte ich mir, ich frag hier mal an der Quelle.
Für eine gültige Rechnung ist eine Unterschrift übrigens nicht erforderlich. Das Hauptmerkmal, das meinem Kassazettel gegenüber einer anonymen Rechnung fehlt ist daher die Rechnungsnummer. Laut bisheriger Recherche ist die Rechnungsnummer in erster Linie gegenüber dem Finanzamt wichtig - zum einen für den Vorsteuerabzug (meinerseits nicht beabsichtigt) und zum anderen im Falle einer Betriebsprüfung beim Händler (nicht mein Problem). Das disqualifiziert einen Kassabeleg ohne fortlaufende Nummer jedoch nicht als Erwerbsnachweis.