Das ist eine wichtige Frage, der man sich stellen muß: wer ist überhaupt noch deutsch in D bzw. wer identifiziert sich mit deutschen Interesssen? Dem Land helfen nur letztere weiter.
Merkwürdig, die Frage ist mir über Jahrzehnte immer wieder im "militärischen Bereich entgegengetreten."
Ob als Eid," ... das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes" - waren das nicht 25 Völker + das/die aus dem Reichsland Elsaß- Lothringen, die sich die Verfassung vom 16. April 1871 gegeben und zum Staatenbund Deutschland im Deutschen Reich zusammengeschlossen hatten ?
Das die "Ostzone oder DDR" wie man will - nicht mehr und nicht weniger zu den Deutschen Völkern zählte als die BRD war ja nicht ernstlich strittig.
Aber bei mir wirkte noch die "Propaganda-Breiseite" des Alleinvertretungsanspruchs der BRD nach.
Aber, wer Vertreter ist, kann nicht der "nach Stellenplan" legimitierte Amtsinhaber bzw. legitime Staat sein. Das Staatsgebilde der Begierde, das die BRD alleine Vertreten wollte, kann einzig und allein der einzig rechtmäßige Namensinhaber DEUSCHLAND sein. Wobei sich natürlich die Frage stellt - auf welcher Grundlage die BRD auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches, insbesondere nach Streichung und Nichtigkeit des GG zum 18. Juli 1989 durch den US Außenminister James Baker III - eine konkurrierende Gesetzgebung installiert und die Bürger wie Leibeigene ohne staatliche Ausweise "hält" ? Mit Auflösung des Besatzungskonstrukts BRD tritt der letzte legitimierte Staat wieder in seine Rechte ein.
Der Staat Deutschland (nicht BRD, DDR, Großdeutschland, Führerstaat, Weimarer Republik) - alles schwarz, rot goldene ist mit dem Novemberputsch 1918 und dem Versailler Diktat "verbunden" - somit illegal - Machtausübung fremder Gewalt auf deutschem Staatsgebiet, ohne Volkslegitimation.
"Eine Besonderheit der deutschen Rechtslage ist, dass das Grundgesetz nicht nur Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit, sondern auch Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit kennt."
Staatenlos ist, eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechts als Staatsangehörige ansieht. (UNHCR Art 1 Staatenlosengesetz der BRD). Ergo - die Verwaltungskonstruktion BRD ist kein Staat und kann damit keine Staatsangehörigkeit vergeben was eben dazu führt das im Personalausweis unter Staatsangehörigkeit "nicht Bundesrepublik Deutschland" erscheint.
Das GG Art. 116 Abs. (1) i.V. StAG 1934 ff. = staatenlos - Personalausweis-Inhaber
Das GG Art. 116 Abs. (2) i.V. RuStAG 1913 = Deutschland - Personenausweis-Inhaber, - Rechts,- und Geschäftsfähig
Das Staatsgebiet Deutschlands (Völkerrecht) ist der Besitzstand, der am Tag vor Beginn des Krieges am 31. Juli 1914 gegeben war.
Nach der langen Vorrede, DEUTSCHER ist, wer auf der Grundlage des Reichs,- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG 1913) im "Standesamtsregister Deutschland" ("Internet unter Reichsdruckerei") eingetra-gen ist. Mit dem dann beantragbaren Personenausweis kann ich mich als Staatsangehöriger ausweisen und bin damit nicht mehr staatenlos sondern DEUTSCHER !
Ich muss es natürlich ggf. aushalten können, dass die 116/ 1 zer mit ihrer NS-Zeit Staatsangehörigkeit von 1934 mich mit meiner aus dem Jahr 1913 als "Reichsbürger verunglimpfen" - was aber offensichtlich grotesk ist.
Gruß