Beiträge von hiesi

    Hallo,


    wieso betrifft mich das als Endkunde nicht?!?! Betrifft mich schon, denn etwaige Steuervorteile, die ich vielleicht durch unterschiedliche Steuersätze der jeweiligen Länder hatte, habe ich jetzt nicht mehr. Ich interpretieren, dass ich - egal, wo ich Münzen einkaufe - jeweils den österr. Steuersatz (ich bin aus Österreich) zahle.


    oder sehe ich das etwas falsch?!!?

    hallo, ok, ich werde versuchen es zu konkretisieren:
    Ab 2021 erfolgt für den Versandhandel innerhalb der EU eine grundlegende Umstellung auf
    das Bestimmungslandprinzip.
    Werden Waren an Konsumenten oder an sogenannte Schwellenerwerber (z.B. umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, Ärzte, Dentisten, etc.) in anderen Mitgliedsstaaten der EU verkauft, sind diese Umsätze bis zum 30.06.2021 grundsätzlich dort der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wo die Versendung oder Beförderung beginnt. Damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen und insbesondere zu keiner Steuerungerechtigkeit unter den Mitgliedsstaaten der EU kommt, sieht die Versandhandelsregelung vor, dass diese Lieferungen ab einem gewissen Lieferumfang im Bestimmungsland umsatzsteuerpflichtig werden und eine steuerliche Registrierung in diesen Ländern erforderlich ist. Die Lieferschwelle betrug bis zum 30.06.2021 in den meisten Ländern 35.000 EUR, einige hatten jedoch auch höhere Schwellen, wie beispielsweise Deutschland iHv. 100.000 EUR.
    Diese Lieferschwellen werden EU-weit am 1.7.2021 abgeschafft.
    Mit Abschaffung der Lieferschwelle hat die Umsatzbesteuerung bei Versandhandelslieferungen an Konsumenten und Schwellenerwerber in der EU ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich im Bestimmungsland zu erfolgen. Die steuerrechtliche Regel sieht vor, dass die Besteuerung dort stattfindet, wo die Beförderung endet. Ausnahmen gibt es nur für Unternehmer, die solche Geschäfte nur in geringem Ausmaß durchführen.


    D.h. es kommt die Steuer im jeweiligen Land zu tragen: Ich bin in Österreich, kaufe Ware in Deutschland, so ist allerdings die Steuer aus Österreich anzuführen.


    Wie ist das nun bei Kauf von Münzen!?

    Hallo, ich habe eine steuerliche Frage bzgl. Kauf vonSilbermünzen: bzgl. Steuer es gibt dieZiellandbesteuerung-Bestimmungslandprinzip. Hier gab es eine Änderung. D.h.werden Waren an Konsumenten in anderen Mitgliedsstaaten der EUverkauft, kommtdie Steuerim jeweiligem Zielland zum tragen.
    Wie ist das bei Münzen? Ich nehme an, genau so?!
    Also kaufe ich aus Österreich eine Münze aus Deutschland,welche Steuer wird (unabhängig von einer Differenzbesteuerung) verrechnet?!?
    Danke.