Alles anzeigenIch war kürzlich in einer großen Filiale einer Stadtsparkasse die eine Abteilung für Edelmetalle hat.
Dort wollte ich eine Unze Gold für 1.840 Euro kaufen, allerdings war dies nur möglich nachdem die Sparkasse eine Fotokopie meines Personalausweises angefertigt hat.
Ich Frage mich ob das Legal ist, weil gemäß Datenschutzverordnung dürfen meine Personalien nicht gespeichert werden.
Der Kauf unterhalb der Grenze von 2.000 € sieht nicht vor, dass meine Daten gespeichert werden.
Die Vorschrift der Datenminimierung ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: „Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“).“ Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung stehen also in engem Zusammenhang mit der Zweckbindung von Daten.
Wie seht ihr das?
Wäre es freundlicherweise möglich, mir einen oder zwei Links zur Verfügung zu stellen in dem das Thema durchgekaut wurde.
Leider habe ich über die Forensuche mit Schlüsselwörtern wie "Datenminimierung", "DSGVO" oder "Personalien unter 2000" keine relevanten Themen finden können. Und es wurde ja definitiv zigfach durchgekaut.
Außerdem interessiert mich das Thema, ob Sparkassen bei Edelmetallkäufen unter 2000 Euro Personalien speichern dürfen wirklich. Das mich das Thema für mich wirklich von Interesse ist zeigt sich durch die von mir gemachte Vorrecherche mit Verweis auf Gesetze.
Vielen Dank im Voraus!
ZitatEs wundert mich allerdings sehr, dass du deine Unze bar zahlen konntest, ansonsten wickeln das Banken nur unbar übers Konto ab und da brauchst du keinen Ausweis.
Ich finde das sehr freundlich von dir, dass du auf mein Thema antwortest ohne dich über mich lustig zu machen.
Ich denke, dass in Deutschland Händler verpflichtet sind Bargeld anzunehmen.
Die Verbraucherschutzzentrale schreibt.
"In Deutschland sind Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Das heißt, grundsätzlich müssen Händler und Dienstleister Bargeld akzeptieren. Sie haben aber die Möglichkeit, mit einer Vereinbarung oder in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Barzahlung einzuschränken oder auszuschließen."
https://www.verbraucherzentral…chaffung-unwahrscheinlich
Die Sparkasse hat in den AGB zum Goldkauf die Barzahlung nicht abgelehnt. Zumindest sind mir nur die im Internet veröffentlichten AGB bekannt die Zusammen mit der Preisliste für Edelmetalle veröffentlich werden.
Leute, ich schreibe mit einer ziemlich negativen Grundeinstellung. Ich bin so wütend über die Mitglieder die mich als Troll beschimpft haben und mich in den ersten Beiträgen so dermaßen scheiße behandelt haben.