Ok hier meine abschliessende Erkenntnis bzgl. Goldmünzen Einfuhr DE -> CH:
Ich nehme keine Haftung/Gewähr für die Richtigkeit der folgenden Angaben!
Goldmünzen (zumindest die Standard-Anlagemünzen) müssen in beliebiger Höhe nicht vorher beim Zoll deklariert werden! (Wie es ist, wenn man danach vom Zollbeamten gefragt wird, soll hier nicht untersucht werden!).
"Führen Sie nur Waren mit, die abgabenfrei (mehrwertsteuer- und zollfrei) sind [...]
und die keinen Beschränkungen und Verboten unterliegen, so können Sie die Grenze passieren,
ohne etwas formell anzumelden."
Link: BAZG
Also ist zu zeigen, dass eine Gold-Anlagemünze mehrwertsteuerfrei und zollfrei ist und keine Beschränkungen/Verbote vorliegen:
Bzgl. mehrwertsteuerfrei siehe hier.
Bzgl. zollfrei siehe hier.
Beschränkungen/Verbote: keine
q.e.d
Habe ich etwas übersehen?
Jetzt gilt es noch herauszufinden, wie es mit Anlage-Silbermünzen ist. Jemand eine Idee?