Auch hier gilt, ohne Erbschaftsvertrag kein Umtausch. Klingt hart, ist aber leider Realität.
Hallo Gemeinde, und vielen Dank für die Antworten. Zu o.g. Vorschlag ist meine Situation, dass mir mein Vater zu Lebzeiten einige Unzen geschenkt hat, selbstverständlich ohne eine 50-Jahre-alte Quittung, da er die Münzen wiederum bereits von seinem Vater erhielt.
Zu dieser Geschichte bzw Rechtfertigung passen auch die Münzprägejahre, welche allesamt in den 70ern liegen.
Und genau hier kommt die bereits angesprochene Beweislast ins Spiel, ist es nicht so, dass die mir das Gegenteil beweisen müssen? Leider arbeitet das Finanzamt (jedenfalls das Deutsche) gerne allzu oft einfach mit Unterstellungen, und unterstellt somit gerne zB auch im Hinblick auf Geldvorräte, dass man solche zB an ausländischen Banken haben würde und dass das sicher alles illegal angeschafft und schmutzig ist. Es sind schon Fälle bekannt geworden, wo der angeblich böse Bürger dann hätte beweisen sollen, dass dies nicht so ist (was ja realistisch kaum geht). Dies ist übrigens das nächste Beispiel, was von unserem sog. "Rechtsstaat" zu halten ist ...
Ich finde u.a. den Vorschlag von bugi1976 nicht schlecht, die Münzen im Ausland zu kaufen. Daher eine Zusatzfrage: Weiß jemand, wo das am besten möglich ist? Wo sind die Anonym-Freigrenzen in der EU am höchsten?
Und hat jemand Erfahrungen mit Schweiz oder Liechtenstein gemacht?