Beiträge von JohnGalt

    Das Problem bei den Goldfinger-Gestaltungen war u.a. ja auch, dass das Gold nicht physisch in Deutschland war. Daher die Verweisungen auf § 930 und 931 BGB in § 15b EStG.


    Ich wundere mich, ob die Gestaltung nicht doch klappen könnte. Sonst wäre es ja jedem unmöglich, als kleiner Mann einen Edelmetallhandel zu gründen.



    § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG

    Zitat

    4Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

    Gold und andere Rohstoffe zählen hier explizit nicht.



    Als normaler Arbeitnehmer könnte man daher ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer gründen und bspw. Gold oder 1 Tonne Kupfer kaufen in Jahr 1 und 10.000 Euro Verlust machen. In Jahr verkauft man es für 12.000 Euro. Hat man 2.000 Euro Gewinn gemacht und wiederholt die Geschichte. Je nach Marktlage und wann niedrigere Einkünfte für einen besser sind.