Hallo zusammen,
ich möchte einen aktuellen Fall schildern und um eine Einschätzung bitten, da ich mir unsicher bin, wie ich mich korrekt verhalten soll.
Ich habe als Privatverkäufer eine hochpreisige Goldmünze über eBay verkauft.
Der Versand erfolgte ordnungsgemäß über Intex per SafeBag-Wertsendung, die Sendung war entsprechend versichert.
Abholung beim Versand:
Der Intex-Kurier kam zur Abholung, unterschrieb die Übernahmescheine und wollte die Sendung zunächst ohne SafeBag mitnehmen. Darauf habe ich bestanden, dass die Münze/ das Paket in eine SafeBag gelegt wird.
Ich habe den Begleitschein in das Sichtfenster gelegt und die SafeBag selbst ordnungsgemäß versiegelt.
In der Eile wurde weder von mir noch vom Kurier die Safebagnummer auf den Quittungen eingetragen.
Der Käufer gibt nun an:
- Die SafeBag sei unbeschädigt übergeben worden
- Die Sendung sei nicht im Beisein des Zustellers geöffnet worden
- Der Inhalt habe gefehlt
- Die Übergabe sei an seinen Sohn erfolgt
- Es habe keine Ausweiskontrolle gegeben
- Eine Quittung sei nicht ausgehändigt worden
Fotos, die der Käufer vorgelegt hat, zeigen lediglich einen offenen Karton nachträglich, keine Bilder vom verschlossenen Zustand bei Übergabe.
Ich habe den Vorgang inzwischen selbst bei Intex gemeldet.
Intex fordert u. a. Bilder der Verpackung sowie eine Übernahmequittung mit SafeBag-Nummer an.
Der Käufer hat bei eBay eine Rückgabe wegen „Artikel nicht wie beschrieben“ eröffnet mit der Begründung, das Paket sei leer gewesen.
- Der Käufer kann faktisch nichts zurücksenden, da er behauptet, der Artikel sei nie vorhanden gewesen
- Die SafeBag soll unbeschädigt gewesen sein
- Die Öffnung erfolgte nicht vor dem Zusteller
- Es gibt keine eindeutige Dokumentation der SafeBag-Nummer auf dem Übernahmeschein
- Mir liegen keine Beweise über den Zustand beim Empfänger vor
Meine Fragen an euch:
- Wie schätzt ihr die Lage aus Verkäufersicht ein?
- Ist die Vorgehensweise (Rückgabe akzeptieren, keine Erstattung, Intex einschalten) korrekt?
- Gibt es Punkte, auf die ich besonders achten sollte, falls der Käufer etwas zurücksendet oder eBay entscheidet?
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.