ZitatOriginal von Fr0stbeule
Könntet Ihr detaillierter posten wo man die Texte zur "Annahmepflicht" der 10er genau findet ?
Wo steht genau, dass im EU-Ausland die 10er nicht annahmepflichtig sind?
Danke!
Im Münzgesetz: http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html
ZitatAlles anzeigen§ 2 Ausprägung von Sammlermünzen
(1) Der Bund kann als Sammlermünzen
1 auf Euro lautende Gedenkmünzen (deutsche Euro-Gedenkmünzen) und
2. deutsche Euro-Münzen in Sonderausführung
ausprägen.
(2) Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche Zahlungsmittel im Inland.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen kann für Sammlermünzen einen über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis festlegen.
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.
(2) Die Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank, letztere unbeschadet. des Artikels 101 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, haben Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zählung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.
(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert oder verfälscht sind.