ZitatAlles anzeigenOriginal von Goldmund
Hallo taheth,
warum erst dann?
Wenn der Kredit bzw. das Darlehen abbezahlt ist, dann wird doch aus der Grundschuld, wenn sie noch eingetragen bleibt im Grundbuch eine Inhabergrundschuld des Besitzers der Immobilie.
Oder bin ich da falsch informiert?
Was soll denn hier noch für ein Anspruch geltend gemacht werden können? Der Vertrag ist doch erfüllt und abgelaufen seit über einem Jahr?
gruß
Goldmund
Dummerweise ist die Grundschuld unabhängig vom Darlehen.
Da es bei den Banken und Sparkassen in D seit 2002 Usus ist die Kredite zu verscherbeln, gehört es zum guten Ton der Heuschrecken die Grundschuld als Sahnehäubchen extra einzufordern und die Gesetze geben es sogar her.
Es gibt da einige tiefergehende Ausführungen darüber im Forum.
Also nachhaken ist das mindeste!