ja,ja der zoll...
die frage ist doch nur, was sie sehen sollten...
und natürlich ist das auch alles fein geregelt, denn es wird grundsätzlich einfuhrumsatzsteuer fällig:
es sei, dass die voraussetzungen der gesetzlichen steuerbefreiungen nach § 5 Abs. 1 und § 25c UStG erfüllt sind;
z.b. bei :
Anlagegold nach § 25c UStG, d.h. Goldbarren, Goldplättchen sowie Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen (nähere Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Hauptzollamt
Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
der ermäßigte Satz von 7 %.
gut das es auch für die ausnahmetatbestände listen gibt:
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2007 die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziff. ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 30. November 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2006 Nr. C 291 S. 21) veröffentlicht.
http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf
und silber, silber möchte der zoll immer sehen !