Beiträge von Platanoides

    powertiger


    Hi Power!
    Ich muss dumm fragen:


    Diese 1000 Euro aus der ersten Durchforstung - welche Einkommensart ist das vor den Augen des Finanzamts? Würden die mir dauerhafte gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht unterstellen? Ich bin leider kein Gewerbetreibender, sondern Freiberufler. Hm.



    Plata

    Danke für die ersten Infos!


    Habe gerade mal gegoogelt nach der für mich zuständigen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.


    Dort heißt es:


    "Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit oder ein Geschäftsbetrieb wird nicht vorausgesetzt. Auch Hobby- bzw. Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfaßt."
    http://www.lsv.de/fob/07mitgliedschaft/mibei01/index.html


    Jetzt bin ich ernüchtert.


    Frage an die Wissenden:


    Könnte ich meinen Wald verpachten (von mir aus zum Nullzins) an einen Vollerwerbslandwirt - würde ich damit der Beitragspflicht entrinnen?


    Grüße,
    Platanoides

    Hi Patrone,


    was bedeutet "BG"? Berufsgenossenschaft?


    Kläre uns bitte auf, falls du kannst:


    Wenn ich mir günstig einen Hektar Wald oder mehr kaufen könnte, und ich würde den Wald nicht für gewerbliche Zwecke - sprich: eigentliche forstliche Produktion -, sondern ausschließlich zur privaten Brennholzgewinnung nutzen - werde ich dafür zwangsweise Mitglied in einer Berufsgenossenschaft?


    Danke im Voraus für deine Antwort.