Solange man keine großartigen Investkosten hat, für die man sich die Vorsteuer ziehen kann und ausschliesslich an Privatkunden liefert ist es vorteilhaft nicht zur Umsatzsteuerabzugsverfahren zu votieren.
Allerdings sprengt der Threadersteller ja bereits mit seinem angegebenen aktuellen Lagerbestand die 17.500,- € - Grenze (wenn er ihn verkauft bekommt).
Das nachher dem Finanzamt glaubhaft zu vermitteln, dass man sich "verschätzt" hat wird schwierig....und umso schwieriger je länger man wartet, bzw. man die Grenze schon überschritten hat.
Ich empfehle auch die Meldung beim Finanzamt zur Veranlagung zum Umsatzsteuerverfahren.