für alle, die sich Fragen, wieviel "Zoll" bei Einfuhr von EM aus Nicht-EU-Staaten anfallen, hier ein paar Hinweise - ohne Gewähr ![]()
A. Gold
Die Norm ist 25c Abs. 1 und 2 UStG (Umsatzsteuergesetz)
(1) Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs
auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.
(2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
Im Klartext: Der Preis für die Münze, darf 180 % des Materialwerts nicht übersteigen, falls doch, siehe Lunar Gold Drache, dann - eigentlich
- 19 % UmSt
Die aktuelle Liste der EUSt-befreiten Münzen findet sich hier:
B. Silber
Die Grundlage ist:
Anlage 2 Nr. 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz
Danach sind Sammlermünzen steuerlich begünstigt (= 7 %) wenn es sich um kursgültige Edelmetallmünzen mit einer Bemmesungsgrundlage von mehr als 250% des Metallwerts (ohne USt)
handelt. Hierzu wird vom BMF jährlich der Kilo-Preis Silber und Kilo-Preis Gold auf Basis des Tagespreises am letzten Novembertag für das Folgejahr festgesetzt und eine Liste - zuletzt Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 05. August 2004 - der dem allgemeinen Steuersatz (=19%) unterliegenden Silbermünzen veröffentlicht.
Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 05.August 2004
Alles, was da nicht drin steht, hat erstmal 7 %.
Der Zoll hat von diesen Regelungen üblicherweise wenig Ahnung. Deshalb die Listen ggf. ausdrucken und dem Einspruch beifügen.
greetz anwir