Beiträge von antares2000

    ok, das mit den besuchen ist ein argument, aber auch 100.000Euro kann man wohl schnell verprassen.
    Das ganze ist vielleicht ein etwas theoretisches Szenario, aber mich interessiert halt da die Rechtslage. Wie war das denn in den USA damals, sowas muss doch vorgekommen sein?
    Ihr haltet es also für möglich dass man im absoluten Krisenfall, in dem dann auch Goldbesitzt untersagt wird ,sich so nicht mehr rausreden kann? Strenggenommen also "im Zweifel für den angeklagten" nicht mehr stimmt?

    Wieso ist das so problematisch?
    Falls der Staat von meinem Goldkauf von vor X Jahren weiss, kann er ja daraus nicht auf den heute vorhanden Stand schliessen.


    D.h. falls irgendwann Goldbesitz besteuert, verboten, oder sonst irgendwas werden sollte, könnte man doch behaupten sämtliches erworbenes Gold nicht mehr zu besitzen (verkauft, verschenkt, verlorengegangen ...:))
    und dieses stillschweigend bei sich behalten.
    Dies wäre ja auch nichts anderes als Gold zu behalten, von dem niemand weiss dass man es je besessen hast, oder? Man wäre höchstens "im Visier" , aber ein rechtswidriges Handeln wäre einem doch nur doch Auffinden des Goldes nachzuweisen??