Beiträge von Thaurus

    Die Steuerfrage habe ich
    letztes Jahr versucht zu klären.


    Nachfolgend die
    Stellungnahme aus Zürich als Zitat aus Mai 2008:


    Bisher gingen wir davon aus, dass die ETF’s als vertragliche Fondsgefässe
    transparent im Sinne

    des §5 Investmentsteuergesetz (InvStG) sind – entsprechende Meldungen im
    eBundesanzeiger
    erfolgten letztmals am 30.01.08 für das am 30.09.07 endende Geschäftsjahr inkl.
    entsprechender
    Bescheinigung Ernst&Young.
    Gem. aufsichtsrechtlicher (Neu-)Einschätzung BaFin qualifizieren unsere ETF’s
    jedoch nicht als
    Investmentvermögen und fallen somit auch nicht unter das Investmentgesetz.
    Aufgrund fehlender
    Qualifikation als Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes findet als
    Konsequenz
    auch das Investmentsteuergesetz keine Anwendung.
    Folglich richten sich die steuerlichen Konsequenzen deutscher Anleger nach den
    allgemeinen
    Bestimmungen. Nach diesen allgemeinen Bestimmungen werden die vorliegenden
    ETF's als
    vertragsrechtliche Gefässe als transparent betrachtet (intransparent nach den
    allgemeinen
    Bestimmungen wären z.B. gesellschaftsrechtliche Strukturen, wie vorliegend aber
    nicht der Fall).
    Dies bedeutet, dass der Anleger steuerlich so behandelt wird, als hätte er die
    vom ETF gehaltenen
    Vermögensgegenstände direkt erworben bzw. veräussert.


    Was heisst das nun für die Abgeltungssteuer?


    Als physische Werte sind Edelmetalle nach unserem Verständnis nicht von dieser
    auf Wertpapiere
    bezogenen Besteuerung betroffen. Edelmetalle behalten weiterhin einen
    Sonderstatus.


    Nach unserem Verständnis der Gesetze richten sich private
    Veräusserungsgeschäfte mit Edelmetallen
    nach §23 EStG, wonach Veräusserungsgewinne, die nach Ablauf einer Halteperiode
    von einem
    Jahr entstehen, für Anleger mit steuerlichem Privatvermögen nicht besteuert
    werden.



    Meine Einschätzung: Bei Kauf
    in 2008 ist die Anlage nach einem Jahr in jedem Fall steuerfrei, sowohl als
    Fond als auch als Direktinvestition in Edelmetall.


    Die steuerliche Handhabung
    ab 2009 ist offen. Lt. Neu-Einschätzung
    der BaFin fällt der ETF nicht unter das Investmentgesetz und müsste wie Metall
    behandelt werden.

    Ich schlage vor, jemand
    kauft in 2009 einen Anteil, verkauft diesen mit einem Kleinen Gewinn schnell
    wieder und postet uns dann, wie das Finanzgericht bei der Eingruppierung des
    ETFs entschieden hat.

    Solange dieser ETF in
    Deutschland nicht zugelassen ist oder durch ein Finanzgericht beurteilt wurde,
    ist die steuerliche Behandlung für Neukäufe leider unklar.



    Thaurus

    Moin erst mal. Ich bin neu hier, hatte vor einiger Zeit aber mal das selbe Problem. Nachfolgend die Antwort der ZKB.


    Gruß Thaurus




    Es handelt sich um zwei unterschiedliche
    Betrachtungsweisen: die eine Perspektive sind
    die Anteile des ETF's,
    welche sich im Umlauf befinden, die andere Perspektive ist
    das
    zugrundeliegende Fondsvermögen.


    Die Betrachtung der
    Short-Selling Möglichkeit wie im Fact-Sheet erwähnt bezieht sich
    auf die
    Anteile des ETF. D.h. Short-Selling der Anteile ist im Sekundär-Handel
    möglich,
    da diese kotiert sind. Wenn Sie z.B. auf fallende Silber-Kurse
    spekulieren wollen,
    können Sie die Anteile an der Börse leer
    verkaufen.


    Dagegen darf der Fonds selber auf dem Fondsvermögen
    weder Leerverkäufe tätigen noch das Fondsvermögen
    ausleihen. D.h. das
    Fondsvermögen ist zu keinem Zeitpunkt ausgeliehen oder anderweitig belastet noch
    werden Short Positionen
    geführt. Das Fondsvermögen besteht zu jederzeit aus
    100%iger Unterlegung in physischem Silber.


    Ich hoffe, damit die
    Unklarheiten bereinigt zu haben.
    Ansonsten sind wir jederzeit für weitere
    Fragen zu Ihrer Verfügung.