Die Steuerfrage habe ich
letztes Jahr versucht zu klären.
Nachfolgend die
Stellungnahme aus Zürich als Zitat aus Mai 2008:
Bisher gingen wir davon aus, dass die ETF’s als vertragliche Fondsgefässe
transparent im Sinne
des §5 Investmentsteuergesetz (InvStG) sind – entsprechende Meldungen im
eBundesanzeiger
erfolgten letztmals am 30.01.08 für das am 30.09.07 endende Geschäftsjahr inkl.
entsprechender
Bescheinigung Ernst&Young.
Gem. aufsichtsrechtlicher (Neu-)Einschätzung BaFin qualifizieren unsere ETF’s
jedoch nicht als
Investmentvermögen und fallen somit auch nicht unter das Investmentgesetz.
Aufgrund fehlender
Qualifikation als Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes findet als
Konsequenz
auch das Investmentsteuergesetz keine Anwendung.
Folglich richten sich die steuerlichen Konsequenzen deutscher Anleger nach den
allgemeinen
Bestimmungen. Nach diesen allgemeinen Bestimmungen werden die vorliegenden
ETF's als
vertragsrechtliche Gefässe als transparent betrachtet (intransparent nach den
allgemeinen
Bestimmungen wären z.B. gesellschaftsrechtliche Strukturen, wie vorliegend aber
nicht der Fall).
Dies bedeutet, dass der Anleger steuerlich so behandelt wird, als hätte er die
vom ETF gehaltenen
Vermögensgegenstände direkt erworben bzw. veräussert.
Was heisst das nun für die Abgeltungssteuer?
Als physische Werte sind Edelmetalle nach unserem Verständnis nicht von dieser
auf Wertpapiere
bezogenen Besteuerung betroffen. Edelmetalle behalten weiterhin einen
Sonderstatus.
Nach unserem Verständnis der Gesetze richten sich private
Veräusserungsgeschäfte mit Edelmetallen
nach §23 EStG, wonach Veräusserungsgewinne, die nach Ablauf einer Halteperiode
von einem
Jahr entstehen, für Anleger mit steuerlichem Privatvermögen nicht besteuert
werden.
Meine Einschätzung: Bei Kauf
in 2008 ist die Anlage nach einem Jahr in jedem Fall steuerfrei, sowohl als
Fond als auch als Direktinvestition in Edelmetall.
Die steuerliche Handhabung
ab 2009 ist offen. Lt. Neu-Einschätzung
der BaFin fällt der ETF nicht unter das Investmentgesetz und müsste wie Metall
behandelt werden.
Ich schlage vor, jemand
kauft in 2009 einen Anteil, verkauft diesen mit einem Kleinen Gewinn schnell
wieder und postet uns dann, wie das Finanzgericht bei der Eingruppierung des
ETFs entschieden hat.
Solange dieser ETF in
Deutschland nicht zugelassen ist oder durch ein Finanzgericht beurteilt wurde,
ist die steuerliche Behandlung für Neukäufe leider unklar.
Thaurus