Hallo Geschädigte,
die 3 Jahre sind vorbei und ich habe einen Rechtsanwalt mit der erneuten Zwangsvollstreckung meines Betrages beauftragt. Dadurch sind mir Kosten entstanden. Das Ergebnis liegt nun vor. Wer das Ergebnis wissen möchte, dem teile ich dieses per PN mit. Dafür erlaube ich mir im Voraus einen Betrag von 10 Euro zu verlangen, um meine Kosten zu dämpfen. Also, schickt mir per PN eine Nachricht, wenn Ihr Interesse habt, zu wissen, ob eine erneute Zwangsvollstreckung Sinn macht oder nicht.
Viele Grüße