Hallo,
schaut doch ins BGB §§ 313, 314 und 490. Mit denen kam ich raus, sogar ohne Vorfälligkeit.
Da gibt es auch einen Vorfälligkeitsrechner im Netz, berechnet werden nur Zinsdifferenzen und Kostenersparnisse. Bei mir wären das ca. 650€ gewesen.
Bleibt auch dran und lasst Euch nicht abwimmeln. Denn durch die entstandene Gesaetzeslücke ist wohl eindeutig, dass man so kein Darlehen abgeschlossen hätte.
Gestern kam vom AG meine Löschungsbestätigung mit neuem Buchauszug. Also, es geht.
Viel Glück von ganzem Herzen!
PS: und schreibt in die Öffentlichkeit und an die Politiker, lasst dies der Bank wissen.