Dank euch für die Info und einen guten Rutsch!!
goldamsel
26. November 2024, 01:45
Dank euch für die Info und einen guten Rutsch!!
goldamsel
Hallo,
erstmal dank euch allen für die hilfreichen Antworten und Links.
Leider habe ich keinen der seltenen Vrenelis, aber das wär ja noch schöner, wenn ich gleich so ein Dusel gehabt hätte und ein seltenes Stück ergattert hätte.
Eingestiegen bin ich einfach um über Gold/Silber etwas mehr Sicherheit in meine Anlagen zu bringen, auf Sammlerwerte habe ich bisher nicht geschaut, sondern wollte einfach nur in Metall investieren.
Evtl. lese ich mich doch etwas tiefer ein, denn schön sind die Telie schon…
Grüße
Goldamsel
Ich besitze einige Stücke der "20 SFRS Vreneli ", Feingewicht 5,81 Gramm. Heute habe ich festgestellt, daß die Münzen relativ alt sind, d.h. zwischen 1909 und 1935.
Gibt es dabei auch Jährgänge mit besonderem Sammlerwert, oder zählt nur das reine Metallgewicht.
Dank im voraus für eure Hilfe
Goldamsel
Zoppo,
erst mal vielen Dank für deine Info!!!
Hab gerade mal in meinen Unterlagen gestöbert und die Löschungsbewiligung der Bank gefunden, d.h. ich sollte auf der sicheren Seite sein.
Interessieren würde mich aber auch noch folgender (für mich jetzt gottseidank hypothetischer ) Fall:
eingetragene Grundschuld 100.000
80% bereits getilgt
die Bank "meines Vertrauens" verkauft den Kredit weiter
Was kann der Käufer schlimmstenfalls unternehmen?
-kann er die Restschuld von 20.000 sofort fordern?
- falls ich diese nicht bezahlen kann, kann er das Haus zwangsversteigern lassen?
Grüße
ZitatOriginal von mesodor39
[
Der Trick dabei: Die Banken "vergessen" einfach, ihren Rechtsfolgern rechtsverbindlich aufzuerlegen, daß sie die Grundschuld lediglich als Darlehnssicherheit verwenden und nicht gesondert verwerten / verkaufen dürfen. Und selbst wenn sie es nicht "vergessen", sondern dem Verkäufer auferlegen, die Sicherheiten nur bis zur Höhe des aus dem Darlehns resultierenden Anspruches zu verwenden, braucht sich der Erwerber daran nich tzu halten (!). Oder er verkauft einfach weiter. Natürlich dann ohne Auflagen. Und an jemanden ohne Banklizenz.
Auch wenn die Bank (theoretisch) nur die Grundschulden (geht bei abbezahlten Krediten nicht anders) verkaufen würde, könnte der Käufer formal "legal" vollstrecken. Und zwar solange, bis ein Gericht diese Praxis als Illegal / betrügerisch bewertet hat. Das Opfer kann sich dann gegen seine Bank wenden und Schadensersatz verlangen (wenn da noch was zu holen ist). Das Objekt aber ist, sofern die Mittel zur Auslösung fehlen, dann weg.
Hallo Mesodor,
vom Bauchgefühl teile ich deine Meinung, aber wie könnte sowas denn dann ablaufen?
Annahme:
- ich habe eine Grundschuld von 100000 euro
- der Kredit ist vollständig abbezahlt
- die Grundschuld aber nicht gelöscht
- die Bank verkauft die Grundschuld weiter??
- was kann der Käufer damit machen??
- wie oder was kann er vollstrecken, ich habe doch keine Schulden bei ihm??
Grüße
Goldamsel