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Ich persönliche bezweifle dass die Ausführungen von Solit EM zur Differenzbesteuerung so funktionieren.
Wenn ich nach dieser Modellrechnung gehe http://www.zoll.de/DE/Fachthem…ispiel_faq.html?nn=146960 zahlen die Händler ab 01.01.2014 eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf Anlagemünzen aus Drittländern (wie den Maple, Eagle, Kookaburra, usw.).
Mit Differenzbesteuerung ist dann nix los da diese, wie schon von meinen Vorrednern geschrieben, nur bei Waren zum Einsatz kommen kann, die ohne Mehrwertsteuer bezogen werden. So wie das beispielsweise beim Ankauf von Privat der Fall ist.
Daraus folgere ich dass die Differenzbesteuerung künftig für die Händler von Anlagesilber leider keine Option ist. Gerne lasse ich mich jedoch vom Gegenteil überzeugen!
Grundlage für die Gesetzesänderungen ist das Amtsrichtlinien-Umsetzungsgesetzt
(http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713722.pdf
S. 24, rechte Splate 5.), hier wird Bezug auf §12 2.1 genommen (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html)
und auf die Anlage 2 des UstG, insbesondere 54 cc) (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2_83.html).
An der Aufzählung der Anlage hat sich nichts geändert. Diese war auch die
Grundlage bisher für die 7%-ige Besteuerung der Silbermünzen, die gesetzliches
Zahlungsmittel sind (dafür ist die nebenstehende Zolltarifnummer 7118
maßgeblich: http://www.zolltarifnummern.de/2013_de/71189000.html
--> gesetzliche Zahlungsmittel).
Hoffe, ich konnte damit den Beweis antreten, dass dies nach aktueller Gesetzgebung möglich ist.