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21. Februar 2026, 03:03
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zu dem Preis würd ich auch kaufen
Hat seinen Fehler wohl bemerkt, ist geändert wen ich das richtig sehe ! ![]()
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Auch das noch ![]()
Zu viel bei Ebay verdient Sammler wird steuerpflichtig
Auf Privatverkäufe bei Ebay muss man normalerweise keine Steuern
bezahlen. Nun fällt das Finanzgericht Köln ein Urteil, das Sammler
interessieren dürfte. Wer viel handelt, könnte steuerpflichtig werden.
Auch Privatverkäufer können ins Visier des Fiskus geraten.
Wer häufig bei Ebay verkauft, läuft Gefahr, dass sich das Finanzamt für die Einnahmen interessiert.
Auch wenn man ausschließlich Gegenstände aus der eigenen Privatsammlung
veräußert, muss man die Einnahmen möglicherweise versteuern. Das hat
das Finanzgericht Köln entscheiden (Az.: 14 K 188/13).
In dem Fall ging es um eine umfangreiche Bierdeckelsammlung. Der Kläger hatte die
Kollektion mit rund 320.000 Einzelteilen von seinem Vater geerbt. Er
führte die Sammlung durch Zukäufe fort, doppelte Exemplare versteigerte
er auf Ebay. Offenbar gab es reichlich Dopplungen, jedenfalls erzielte
der Mann in den vergangenen Jahren Umsätze zwischen 18.000 und 66.000
Euro. Daraus bestritt der Sammler auch im Wesentlichen seinen
Lebensunterhalt.
Der rege Handel blieb dem Fiskus nicht verborgen:
Das Finanzamt schätzte den Gewinn auf 20 Prozent des Umsatzes und
verlangte nicht nur Einkommensteuer, sondern auch eine entsprechende
Umsatzsteuer. Doch die wollte der Mann nicht zahlen. Er sei schließlich
Privatverkäufer und kein professioneller Händler, der Waren nur ankaufe,
um sie wieder loszuschlagen. Er versteigere lediglich privat gesammelte
Vermögensgegenstände. Und selbst wenn er als Gewerbetreibender
anzusehen wäre, würde durch den Verkauf kein Gewinn entstehen, da
Einlage- und Verkaufswert identisch seien.
Das sah das Finanzgericht nun aber anders. Wegen seiner
"intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten" sei der Sammler als
Unternehmer und Gewerbetreibender einzustufen. Er habe über viele Jahre
Artikel erworben - entgeltlich oder unentgeltlich -, um sie
weiterzuverkaufen. Seine Erlöse seien also gewerbliche Einkünfte. Der
Fall sei auch nicht mit der Veräußerung einer kompletten Sammlung
vergleichbar. Dafür müssen Privatleute nämlich keine Umsatzsteuer
zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof bereits 2012 geklärt. Damals hatte
sich ein Briefmarkenliebhaber von großen Teilen seiner Sammlung
getrennt.
Es war schon unattraktiv dort zu verkaufen und jetzt wird es noch schlimmer, das nenne ich mal Dienst am Kunden ![]()
Wie sagt man so schön, festhalten und weitersuchen.... ![]()
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Mal wieder etwas was die Welt nicht braucht... hässlich wie die Nacht ! ![]()
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Neuer Tipp für nächste Woche (11/12. April da verhindert) :
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