Da der auf dem Notrecht beruhende Abwertungsbeschluss von 1936, im Gegensatz
zum Münzgesetz von 1931, keine fixe Goldparität vorsah, versah man diese
Münzen mit der Jahrzahl "1935", um auszudrücken, dass sie den gemäss Münzgesetz
erforderlichen Feingehalt aufweisen. Davon erhoffte man sich auch, Spekulationen
über die Herkunft des Goldes zu vermeiden. Um diese Stücke von den
1935 geprägten unterscheiden zu können und um den Charakter der Handelsware
zu unterstreichen, stellte man der Jahrzahl "1935" den Buchstaben "L"
(Lingot = Barren) voran. Zur Prägung wurden bis anfangs 1947 ausschliesslich
Goldbarren verwendet, die sich bereits vor 1939 im Besitze der SNB befanden. Im
Frühjahr 1947 waren die Vorkriegsbestände erschöpft. Die SNB liess daher Nachkriegsgold,
u. a. aus russischen Beständen, verprägen.