Beiträge von DHCMIKE

    Ein Alternative zur Löschungsbewilligung ist die s.g. "Löschungsfähige Quittung".


    Mit einer Löschungsbewilligung kann man die Grundschuld nur löschen lassen; mit der löschungsfähigen Quittung ist neben der Löschung auch Umschreibung auf sich selbst (Eigentümergrundschuld) und/oder eine Abtretung möglich. Dies kann interessant sein, wenn man irgendwann einmal wieder einen Kredit beantragen möchte.


    Übrigends: Beide Formen müssen beglaubigt werden! I.d.R. durch einen Notar.


    Die kostenpflichtige Löschung oder Umschreibung muss nicht sofort erfolgen; man kann die Bewilligung/Quittung auch erst einmal liegen lassen.


    Zur Beschleunigung würde ich bereits jetzt ein Schreiben an die Bank richten, in der ich die Tilgung des Restkredits zum Ablauf der Festschreibung ankündige und in diesem Schreiben bereits die Ausstellung einer Löschungsbewilligung bzw. einer löschungsfähigen Quittung fordere.

    @ wassergeist


    Bedankt habe ich mich nicht für die Lieferverzögerung und meinen damit verbundenen Ärger und Aufwand,


    sondern für die konkludente Entschuldigung.


    Ich halte es nicht für gespalten, sondern für fair, wenn ich nach dem Negativen auch das Positive berichte.

    Am 10., 11. und 13. Juni Silber-Philis bei CDN Roman Schneider über Münzauktion.com ersteigert.
    Am 16.06. Gesamtbetrag überwiesen.


    Am 28.06. per Email nach Liefertermin angefragt. Antwort: "die nächsten 5 werktage"


    Am 12.07. per Email Frist gesetzt bis 19.07. - Empfangsbestätigung erhalten


    Am 28.07. angerufen und mit Mitarbeiterin gesprochen; "Schicke die Münzen haute ´raus, dann haben Sie sie morgen."


    Am 02.09. Schreiben unseres RA an CDN per Email. Am Abend Einlieferungsmitteilung von UPS erhalten.


    Am 03.09. Lieferung per UPS erhalten - ohne Entschuldigung oder Erklärung.


    Warum nicht gleich?
    Frage der RA-Kosten noch zu klären.


    NACHTRAG am 04.09.: Heute einen Silber-Kiwi als Kulanzentschädigung erhalten! DANKE. :thumbup:

    pabär


    Wenn die Lebensversicherung seit 12 Jahren besteht (also vor 01.01.2005) abgechlossen wurde, dann besteht Bestandsschutz, d.h. es gilt das alte Recht: die Auszahlung ist und bleibt vollkommen steuerfrei.


    Die solltest nur keine Vertragsänderung vornnehmen, wie z.B. Verlängerung, Verkürzung, Änderung der Versicherungsssumme oder ähnliches; dann könnte der Vertrag nämlich als Neuvertrag gewertet werden mit der Folge, dass Steuerpflicht entsteht.




    Edit: Dreckfuhler korrigiert

    ux01: Nein, ich bin nicht bei einer Versicherung, sondern freiberuflich tätig.


    Du bist nicht zufällig bei einem Edelmetallhändler?

    Sehe ich komplett anders.
    Schlechtere Rendite gibts kaum.
    Jedes Tagesgeldkonto oder ähnliches wirft mehr an.
    Wie schon gesagt. Läuft die KLV schon 12-15 Jahren haste den eingezahlten Betrag wieder raus.
    Verlust gering.Man kann dann die Investion streuen was immer mehr bringt.

    Es handelt sich aber nicht um eine KLV sondern um eine FLV, also eine Sachwertanlage! - und da sind langfristig gute Renditen möglich.


    EDIT: Ergänzung

    Der Rückkaufswert einer FLV ergibt sich aus:


    Anzahl der angesammelten Fondsanteile (bei der Gesellschaft zu erfragen) x tagesaktueller Rücknahmepreis des Anteils (aus Fachpresse oder über Internet zu erfahren).


    Nachdem es sich um eine "vermögensbildende" Versicherung handelt bitte prüfen, ob hier Arbeitgeberanteile nach dem Vermögensbildungsgesetz gezahlt werden!


    Weiterhin bedenken: Die FLV wird voraussichtlich zu den wenigen Sparverträgen gehören, die nicht der Abgeltungssteuer ab 2009 unterworfen werden; da sie bereits 2003 abgeschlossen wurde sind die Erträge vollkommen steuerfrei!


    Mein Tipp: weiter laufen lassen; eventuell bei der Gesellschaft nach einem Policendarlehen in Höhe des Rückkaufswertes fragen - dieses wird i.d.R. zinsfrei gewährt; es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf ein solches Darlehen.


    Wenn gar nicht mehr gewollt: beitragsfrei stellen.


    Kündigung ist von allen Optionen die ungünstigste!

    Vorab: Ich bin EM-Fan und wochenlanger Mitleser.


    Aber: EIne fondgebundene Lebensversicherung (FLV) sollte nicht generell verdammt werden!


    1.) Es kommt auf die Fonds an. Wenn es sich um Immobilien- und/oder Aktienfonds handelt wird immerhin auch in Sachwerten investiert, die durch Inflation eher an Wert gewinnen!


    2.) Bei einer vorzeitigen Kündigung wird auf jeden Fall ein Verlust realisiert! Wenn schon, dann lieber beitragsfrei stellen -> d.h. Guthaben stehen lassen, aber nicht mehr weiter zahlen.


    3.) Durch die regelmäßige Sparleistung steigt die Rendite-Chance über den Cost-Averagre-Effekt.


    4.) Eine Lebensversicherung (im Gegensatz zu einer privaten Rentenversicherung) enthält einen Todesfallschutz, der interessant ist, wenn/falls es Hinterbliebene zu versorgen gilt. Ich weiß natürlich nicht, ob es hier der Fall ist. Sollten keine Hinterbliebenen zu versorgen sein, kann im Gespräch mit dem Versicherer evetuell eine Umwandlung in eine fondgebundene Rentenversicherung erfolgen, also einen Renditeerhöhung durch Wegfall des Risikoanteils (für das Todesfallrisiko).


    Fazit:
    Bitte genau recherchieren!
    Bitte nicht generell alles verteufeln, was nicht EM ist!


    mfg
    DHCMIKE