Beiträge von goldblume


    Vielleicht zum grundsätzlichen Problem auch noch interessant, http://www.autobahngold.de/ . Unter Ebay und Gesetze.

    Hallo,


    ich habe mal ein paar Fragen zu den Goldpandas,
    und zwar habe ich in meiner Sammlung eine 1/10 Oz. von 1994 mit Zeichen P liegen, handelt es sich dabei um die proof-Variante? Und dann 1/10 Oz. 1996 die in Abweichung zu den üblichen Pandas chinesische Schriftzeichen über der Jahreszahl hat. Da ich die leider nicht lesen kann, Frage, handelt es sich dabei um folgende Sonderprägung 15th Anniversary of Chinese Gold Panda Coins oder etwas anderes?
    Wenn es sich um die beiden genannten Münzen handelt, werden die mit Aufpreisen zu den normalen Pandas gehandelt?


    Danke für Antworten.


    Ps. Sind die zuletzt im China Sammelthread geposteten Auktionen der kleineren Goldpandas eigentlich repräsentativ, die Preise also wirklich zum Teil so angestiegen oder nur Ausreißer, bzw. gepusht.

    Hallo,


    eigentlich sollte man zwar auf so Etwas hier gar nicht reagieren, aber um einer negativen Bewertung zuvorzukommen, zu der man hier ja schon geraten hat und
    nachdem der Treadautor das Ganze ja nun online gestellt hat, muss sich der Verkäufer jetzt auch mal äußern. Er hat nämlich nichts zu verbergen und auch nichts falsch gemacht. Und wie einige andere Forumsmitglieder sicher auch bereits festgestellt haben ist der Verkäufer immer 100% zuverlässig.


    Das Ganze hier liegt einwandfrei an der Post, was dem Käufer und Threadautor auch mitgeteilt worden ist.


    Zu den Tatsachen:
    Richtig ist, dass das Versandrisiko beim Verkäufer liegen sollte. Bzw. eigentlich ging es nur darum, dass der Versand versichert ist. Was mit einem DHL-Paket auch der Fall ist.


    Als solches ist die Sendung auch aufgegeben worden.
    Wie heinrich123 wohl bestätigen wird, ist ihm sofort nach Paketaufgabe die Sendungsnummer mitgeteilt worden.
    Auch ist ihm heute mitgeteilt worden, dass es sich schon deshalb um ein DHL-Paket handeln muss, weil nämlich eine Sendungsnummer nur bei einem DHL-Paket erteilt wird.
    Bei einer Buchsendung, die es ja angeblich gewesen sein soll, gibt es dagegen keine Sendungsnummer.
    Siehe auch: http://www.gutefrage.net/frage…ndungsverfolgung-moeglich und http://www.dhl.de/content/de/d…e/sendungsverfolgung.html .


    Auf das Angebot ihm eine Kopie der Quittung zuzusenden ist der Autor leider nicht eingegangen.


    Ich würde die Quittung ja auch online stellen. Aber das geht nur mit Einverständnis von Heinrich123, weil ansonsten jeder seinen Namen über die Sendungsverfolgung in Erfahrung bringen kann.


    Was die Post, bzw. DHL im Wege der Zustellung mit dem Paket anstellt, liegt weder im Verantwortungsbereich des Versenders, noch hat dieser Einfluss darauf. Dazu gibt es ja eine Versandversicherung. Tatsächlich ist laut Sendungsverfolgung das Paket bisher nicht zugestellt worden. Warum auch immer.


    -Beitrag in Teilen geändert, nachdem der Threadautor ja nun seinen Irrtum eingestanden hat-


    Gruß Goldblume

    Was mich mal interessieren würde ist, ob die französischen Münzen mit der Säerin jetzt eigentlich jedes Jahr neu rauskommen, oder jedes Jahr in anderen Nominalen? Zumindestens bei dem 100er gibt es ja nun 2008 und 2009.


    Gruß Goldblume

    Meines Wissens liegt das Versandrisiko bei gewerblichen Verkäufen immer beim Verkäufer, kauft man von privat, liegt es hingegen beim Käufer.


    Als jemand der auch schon oft bei der Steiermärkischen Sparkasse bestellt hat, meines Erachtens einer der kooperativsten Verkäufer überhaupt, die haben mir sogar schon bei gesunkenen Preisen die Differenz gutgeschrieben, hat mir das mit den AGB`s bis jetzt noch keine Kopfschmerzen bereitet, da ich immer gedacht habe, solange ich innerhalb der EU bestelle kommt immer deutsches Recht zur Anwendung, womit auch der Verkäufer, zumindestens bei einem Verbrauchervertrag das Versandrisiko trägt. Was sich meines Erachtens aus Art. 29 I Nr. 1 EGBGB ergibt, da auch Internetangebote unter Werbung fallen. Kann dies jemand bestätigen, oder zahle ich in dem Fall tatsächlich einen niedrigeren Preis mit einem erhöhten Risiko?


    PS. soll kein Ersuchen auf Rechtshilfe sein, nur eine Meinungsnachfrage!


    MfG. Goldblume


    So weit habe ich das auch verstanden. Die Gewerblichkeit orientiert sich im wesentlichen an der Gewinnerzielungsabsicht. Eine solche ist meines Erachtens bei ANalgeprodukten aber immer zu unterstellen.


    Der letzte Satz würde aus meiner Sicht ja implizieren, dass man auf Kursschwankungen, wie sie gerade momentan doch sehr heftig auftreten nicht angemessen reagieren kann. Wenn bspw. die Kurse stark fallen, warte ich bei einem Aktienkauf ja auch nicht, bis sich mein Geld halbiert hat, sondern versuche vorher auszusteigen. Deutet sich dann eine Bodenbildung an steigt man wieder ein, was dann unter Umständen mit ein und derselben Aktie auch mehrere Trades innerhalb kürzerer Zeit bedeutet, also eben gerade auch innerhalb kurzer Zeit immer wieder Zukäufe erfolgen. Wäre so ein Vorgehensweise nicht möglich, würde sich ein Verlustrisiko doch erheblich erhöhen.

    Hallo,


    auch wenn hier die Mehrheit vielleicht nur kaufen will, würde mich einmal interessieren, wie dann der spätere Verkauf von Gold oder auch Silber steuerlich behandelt wird.


    Das man nach momentanen Gesetzesstand auf innerhalb eines Jahres erzielte Spekulationsgewinne Steuern zahlen muss ist mir dabei schon klar. Allerdings frage ich mich, wie man dem Finanzamt nachweist, dass man die verkauften Stücke vielleicht schon 20 Jahre besitzt, da man davon in der Regel wohl kaum die Kaufbelege alle aufbewahrt haben wird.


    Außerdem ist es ja so, dass nach der Rechtssprechung beim Verkauf, bspw. auf Ebay schon 10-20 Auktionen bei entsprechender Gewinnerzielungsabsicht zum Teil als gewerblich gewertet werden. Hieße dass im Umkehrschluss, wenn man bei entsprechend kleiner Stückelung bspw. 100 Anlagemünzen verkaufen möchte, dass man dann ein Gewerbe als Münzhändler anmelden muss, zumal man beim Kauf von Anlagemünzen ja wohl kaum wird behaupten können, dies sei nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht geschehen. Oder gilt eine solche Regelung bei Anlagemünzen nicht, da diese von ihrer Art her wie z.B. Aktien zu behandeln sind. Beim Aktienhandel wird schließlich auch niemand erwarten, dass man eine eigene Bank gründet. Oder heißt dass man kann die Münzen nur an einen Händler bzw. eine Bank verkaufen? Und würde bei einer entsprechenden verkauften Stückzahl an eine Bank dies dann ebenfalls als gewerblich gewertet werden? Und wenn nicht, gibt es dann eine Legaldefinition, was als Anlagemünze und was als Sammlerstücke gewertet wird?


    (Es geht bei der Frage ausschließlich um Anlagemetalle, nicht um Sammlerstücke.)


    Ich hoffe mal der letzte Absatz ist nicht allzu dämlich, aber wenn man nur begrenzte Stückzahlen privat ob über Ebay oder an Händler bzw. Bank verkaufen kann, hieße dass nach meiner Ansicht, dass ein eventueller Verkauf ziemlich schwierig werden könnte.


    Gruß Goldblume