Goldklausel
Gold ist ein Edelmetall. In Form von Goldmünzen und Barrengold gilt Gold als internationales Zahlungsmittel. Insbesondere in Krisenzeiten war und ist Gold als Wertanlage sehr beliebt.
Von vielen Zentralbanken wird Gold als Währungsreserve eingelagert, obwohl die Währungen heute nicht mehr durch Goldreserven gedeckt sind.
Der Goldpreis wird auf dem offenen Markt bestimmt. Ein erstmals im Jahr 1919 angewandtes Verfahren mit dem Namen Gold Fixing ermöglicht es dass der Goldpreis zweimal jährlich ermittelt werden kann.
Die so genannte Goldklausel, oder Goldwertklausel ist eine Form einer Wertsicherungsklausel. Die Goldklausel richtet sich dabei nach einer bestimmten Menge Gold, bzw. dem Wert dieser Menge.
Im Deutschen Reich war die Goldklausel in Jahren nach 1924, also nach der Einführung der Renten- bzw. Reichsmark aus der Erfahrung der großen Inflation von 1923 in privaten Verträgen häufig anzutreffen. Sie diente als Schutz vor Geldentwertung.
Goldklauseln sind seit 1949 in der Bundesrepublik Deutschland als Wertsicherungsklausel grundsätzlich jedoch verboten. Das Gleiche gilt seit dem 01. Januar 1999 für das Währungsgebiet des Euro.
Bei einer Wertsicherungsklausel handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung. Durch sie werden Geldsummenschulden wertbeständig gemacht. Üblich sind dabei heute insbesondere der Wechselkurs einer ausländischen Währung, die so genannte Währungsklausel, aber auch der Heizölpreis, wobei gesamtwirtschaftlich betrachtet die Gefahr besteht, dass die Geldentwertung durch Wertsicherungsklauseln beschleunigt wird.
Denn bestimmte Preissteigerungen würden durch Wertsicherungsklauseln automatisch zu Preissteigerungen in den durch Wertsicherungsklauseln gesicherten Vertragsverhältnissen führen.
Daher sind Wertsicherungsklauseln in Verträgen dem Grundsatz nach zwar verboten und müssen im Einzelfall genehmigt werden. Eine derartige Genehmigung fiel früher in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbank. Seit 01. Januar 1999 obliegt diese Aufgabe dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darüber hinaus sind nach § 1 PrKV einige Klauseln genehmigungsfrei gestellt.
http://www.finanz-lexikon.de/goldklausel_739.html
Gruß
CEE